Ersatzmitglied - bis wann muss/darf ich einladen?
Guten Morgen,
Ich bin erst seit 3 Wochen im Thema, sprich im BR und auch gleich Vorsitzender. Ich hatte folgenden Fall: Ein BR Mitglied ist 6h vor der Sitzung wegen Krankheit ausgefallen, ich habe innerhalb dieser Zeit keinen Ersatz erreicht, zumal ich Nachtschicht hatte und die Nachricht mich erst 2h vor der Sitzung erreicht hat. Wäre ein in dieser Sitzung gefasster Beschluss nichtig? Und bin ich überhaupt verpflichtet mich in so kurzer Zeit noch um Ersatz zu kümmern?
Gruß Pepe
Community-Antworten (1)
09.05.2022 um 11:16 Uhr
Ja / nein / vielleicht :-)
Ja - Du bist verpflichtet ab dem Zeitpunkt der Kenntnis dich um Ersatz zu kümmern
Nein - die Beschlüsse sind nicht automatisch nichtig, solange das Gremium beschlussfähig ist (das dürfte bei Ausfall eines einzigen BRM regelmäßig der Fall sein)
Vielleicht - sind die Beschlüsse unwirksam, z.B. --> wenn Du nicht den Versuch der Ladung eines Ersatz gemacht hast --> oder wenn Du ein falsches EBRM nachgeladen hast --> oder wenn kein Verhinderungsfall vorliegt oder .. oder ... oder
und dann muss sich auch noch einer finden, der den Beschluss anzweifelt und beanstandet
wenn ein Verhinderungsfall vorliegt und Du versuchst nachzuladen und den richtigen EBRM gewählt hast, dann bist Du auf der sicheren Seite. Außerdem würde nicht jeder Fehler auch zur Nichtigkeit eines Beschlusses führen, was ja dann erstmal ein Gericht urteilen müsste.
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