Es geht um die Paragraphen §§ 96 bis 98 des Betriebsverfassungsgesetzes

1. Wenn der Arbeitgeber eine Fortbildungsmaßnahme für alle Mitarbeiter anbieten möchte, ist es doch richtig, dass der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht hat. Reicht da Information, Anhörung oder ist die eindeutige Zustimmung zwingend erforderlich? Kommt dann bei Verweigerung und fehlender Einigung das Einigungsstellenverfahren zum Tragen?

2. Wenn sich ein Mitarbeiter an den Betriebsrat wendet weil er eine vom Arbeitgeber gewünschte Weiterbildung nicht besuchen möchte. Was kann der Betriebsrat tun? Kann der Betriebsrat die Teilnahme des Mitarbeiters an dieser Weiterbildungsmaßnahme komplett verhindern?

3. Bei einem Fortbildungsprogramm das aus mehreren Komponenten besteht kann der Betriebsrat einzelne Maßnahmen daraus verhindern? Reicht es da wenn er widerspricht oder müssen besondere Voraussetzungen erfüllt und Gründe genannt werden?

Vielen Dank!