Mitbestimmung BR bei der betrieblichen Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, worauf gründet sich die Mitbestimmung des BR bei der Auswahl von Personen die an Foirt- und Weiterbildungen teilnehmen. Meine jetzt NICHT Mitglieder des BR, sondern die berufliche fachbezogene Fortbildung.
Habe manchmal den Verdacht der AG machts nach Nasenfaktor: Der eine bildet sich jedes Jahr fort und der andere Kollege mit gleichem Aufgabengebiet schmort seit Jahren im eigenen Saft
Grüße von den Betriebsratten
Community-Antworten (1)
28.07.2010 um 18:53 Uhr
§98(3)+(4) BetrVG
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