W.A.F. LogoSeminare

Verpflichtung zur Weiterbildung für AN - Mitbestimmung des BR?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Kann ein Mitarbeiter, auch zu einem bestimmten Zeitpunkt, vom Arbeitgeber gezwungen werden an einer Fort-/Weiterbildung teilzunehmen? Besteht hier Mitbestimmung des BR?

4.32305

Community-Antworten (5)

A
Angi1

05.02.2007 um 10:16 Uhr

Hallo Betriebsratten,

siehe dazu die §§ 96 - 98 BetrVG.

MfG Angi1

R
Rosenheimer

05.02.2007 um 12:47 Uhr

Ganz ehrlich, mich verwundert diese Frage, da man als Arbeitnehmer doch dankbar für jede Form der Weiterbildung sein sollte. Klar hat man einen gesetzlichen Anspruch, was aber nicht immer so umgesetzt wird.

Im Gegenteil, der BR ist eigentlich per BetrVG verpflichtet, dafür zu Sorgen, daß Arbeitnehmer überhaupt weitergebildet werden und hier liegt tatsächlich eine Mitbestimmung des BR vor. Aber nicht im Sinne, diese Schulungen zu verhindern.

B
betriebsratten

05.02.2007 um 13:14 Uhr

@ Rosenheimer Natürlich ist das zu begrüssen....unter der Voraussetzung dass man z.B. Teilzeitbeschäftigten nicht mit einer Vorlaufzeit von wenigen Tagen eine räumlich externe und verpflichtende Weiterbildung aufdrückt. Und die Familie? Lebensumstände? Private Zeitplanung?

Gibt nicht nur Gutmenschen in betrieblichen Alltag :-) Aber dafür hat der liebe Gott ja Betriebsräte gemacht :-))

R
Rosenheimer

05.02.2007 um 13:29 Uhr

Manchmal sollte man auch als Teilzeitbeschäftigter sich überlegen, ob einem eine berufliche Perspektive lieber ist, als ein paar Tage auf den gewohnten Rhytmus zu verzichten.

Man muss als BR immer BEIDE Seiten abwägen und Vor- und Nachteile abwägen.

Hat es für diesen Arbeitnehmer vielleicht berufliche Konsequenzen, wenn man nicht bereit ist, diese Schulung zu besuchen. Und ich glaube kaum, daß ein Arbeitgeber nur so zum Spaß eine Schulung anbietet. Wir kennen alle selber die leidigen Probleme mit der "notwendigkeit" von BR-Schulungen und die lieben Kosten.

Ich kann die Beweggründe schon nachvollziehen, aber in der heutigen Zeit sollte man es schon überlegen, ob einem die Bequemlichkeit so viel wert ist. Und sollten tatsächlich echte Gründe vorliegen ( Kinderbetreuung, feste Termin ), dann dürfte es auch gegenüber dem Arbeitgeber nicht schwierig sein, hier Alternativen zu finden.

K
Kölner

05.02.2007 um 14:11 Uhr

@betriebsratten Spannender fände ich ja die Frage, in welchem Gewerbe Du/Ihr arbeitet...je nachdem schlössen sich daran noch ganz andere Verpflichtungen für AN an!

Ihre Antwort