Erstellt am 05.02.2007 um 09:16 Uhr von Angi1
Hallo Betriebsratten,
siehe dazu die §§ 96 - 98 BetrVG.
MfG
Angi1
Erstellt am 05.02.2007 um 11:47 Uhr von Rosenheimer
Ganz ehrlich, mich verwundert diese Frage, da man als Arbeitnehmer doch dankbar für jede Form der Weiterbildung sein sollte.
Klar hat man einen gesetzlichen Anspruch, was aber nicht immer so umgesetzt wird.
Im Gegenteil, der BR ist eigentlich per BetrVG verpflichtet, dafür zu Sorgen, daß Arbeitnehmer überhaupt weitergebildet werden und hier liegt tatsächlich eine Mitbestimmung des BR vor. Aber nicht im Sinne, diese Schulungen zu verhindern.
Erstellt am 05.02.2007 um 12:14 Uhr von betriebsratten
@ Rosenheimer
Natürlich ist das zu begrüssen....unter der Voraussetzung dass man z.B. Teilzeitbeschäftigten nicht mit einer Vorlaufzeit von wenigen Tagen eine räumlich externe und verpflichtende Weiterbildung aufdrückt. Und die Familie? Lebensumstände? Private Zeitplanung?
Gibt nicht nur Gutmenschen in betrieblichen Alltag :-) Aber dafür hat der liebe Gott ja Betriebsräte gemacht :-))
Erstellt am 05.02.2007 um 12:29 Uhr von Rosenheimer
Manchmal sollte man auch als Teilzeitbeschäftigter sich überlegen, ob einem eine berufliche Perspektive lieber ist, als ein paar Tage auf den gewohnten Rhytmus zu verzichten.
Man muss als BR immer BEIDE Seiten abwägen und Vor- und Nachteile abwägen.
Hat es für diesen Arbeitnehmer vielleicht berufliche Konsequenzen, wenn man nicht bereit ist, diese Schulung zu besuchen.
Und ich glaube kaum, daß ein Arbeitgeber nur so zum Spaß eine Schulung anbietet. Wir kennen alle selber die leidigen Probleme mit der "notwendigkeit" von BR-Schulungen und die lieben Kosten.
Ich kann die Beweggründe schon nachvollziehen, aber in der heutigen Zeit sollte man es schon überlegen, ob einem die Bequemlichkeit so viel wert ist. Und sollten tatsächlich echte Gründe vorliegen ( Kinderbetreuung, feste Termin ), dann dürfte es auch gegenüber dem Arbeitgeber nicht schwierig sein, hier Alternativen zu finden.
Erstellt am 05.02.2007 um 13:11 Uhr von Kölner
@betriebsratten
Spannender fände ich ja die Frage, in welchem Gewerbe Du/Ihr arbeitet...je nachdem schlössen sich daran noch ganz andere Verpflichtungen für AN an!