W.A.F. LogoSeminare

Mitbestimmung BR bei Schulungen/Weiterbildung Mitarbeiter

B
BRNeuer
Jan 2018 bearbeitet

Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht bei Schulungen/Weiterbildung für die Mitarbeiter? Muss der Betriebsrat einer Schulung für die Mitarbeiter zustimmen? Kann der Betriebsrat bestimmen, welcher Mitarbeiter zu einer Schulung geschickt wird? Beispiel: In einer Abteilung sind 4 Mitarbeiter mit der gleichen Beschäftigung. Mitarbeiter A bekommt die Schulung. Der Betriebsrat möchte aber, dass Mitarbeiter B zur Schulung geht, weil der Betriebsrat glaubt, dieser Mitarbeiter wäre dafür besser geeignet.

Vielen Dank für die Antworten

2.57004

Community-Antworten (4)

M
Mainpower

21.10.2010 um 12:07 Uhr

Hallo, ich habe jetzt keinen § zur Hand, aber ich denke dass der BR wohl über seine Aufgabe hinausschießt wenn er bestimmen will wer geschult wird und wer nicht. Der BR kann beraten aber wer letztendlich geschult wird bestimmt der AG.

P
Petrus

21.10.2010 um 12:39 Uhr

§98 Absätze 3 bis 6 BetrVG

H
hilfsheriff

21.10.2010 um 14:19 Uhr

Paragraph 98 Absatz 1: Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen!

gruß hilfsheriff

T
Tanzbär

21.10.2010 um 16:47 Uhr

Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen!

MIT, aber nicht ZU bestimmen!

Ihre Antwort