Erstellt am 11.02.2009 um 18:36 Uhr von Lotte
Cyberurmel,
schau mal in § 77 (1). In Eurem Fall wäre aber eher die Aufklärung der AN gefragt. Sie sollten wissen, dass sie nicht freiwillig gehen sollten, sondern sich schicken lassen müssen, damit die BV wirkt... ;-)
Erstellt am 12.02.2009 um 11:33 Uhr von Cyberurmel
Hi Lotte und Neskia,
danke der Antworten. Ja scheint, das Aufklärung erforderlich scheint in hohem Maße. Die AN glauben halt noch zuviel weil historisch auch so gewesen früher mehr Ehrlichkeit herrschte :-((
zu Satz 3 - die BVen "liegen" im Intranet. Nur isses ja meist so, dass die wenigsten Sie verstehen und ausgerechnet dann auch kein BR in der Nähe ist :-((
Erstellt am 12.02.2009 um 11:38 Uhr von Immie
@cyberurmel
Wie wäre es wenn ihr die Kollegen mit einem Aushang oder im Intanet genau auf diesen Punkt aufmerksam macht?
Oder es auf der nächsten Betriebsversammlung erklärt?
Erstellt am 16.02.2009 um 14:49 Uhr von Cyberurmel
Thx erstmal der Antworten.
Ja scheint ziemlicher Aufklärungsbedarf.. :-)
@ Immi
Ts ts ..die Mitarbeiter wissen das doch und wenn nicht sollten Sie sich kundig machen ^^ so Aussagen aus "eigenen" Reihen..
also alles nicht so einfach... weißt ja ein BR Mitglied entspricht nicht gleich dem BR :-(( leider manchmal...
cyber