Mitarbeiterin widerspricht Betriebsübergang und verbleibt dadurch beim Altarbeitgeber.
Die vorherige Tätigkeit kann sie somit nicht mehr ausüben, da ausgelagert an den neuen AG. Nun wird ihr bei Alt-AG eine andere Stelle angeboten die eine niedrigere Entgeltgruppe hat.
Auch soll die bisherige "Funktionszulage" sowie die Zielerreichungsboni wegfallen,
greift hier auch der Bestandsschutz/Besitzstandklausel- falls ja wie lange ?
Meine Frage zielt auf die monetäre Ausgestaltung ab -schlechtere Entgeltgruppe
nicht ob ein Recht auf die bisherige Tätigkeit an sich besteht .

Der neue AG hatte auch nicht eine Übernahme 1:1 mit gleichem Arbeitsort/Funktion sondern eine Backoffice Tätigkeit 150 km entfernt mit Präsenzpflicht angeboten, was ja auch nicht im Sinne des §613 a sein sollte - oder ?