Hallo,
Eine GmbH, deren beide Träger kommunal sind (Stadt und Verbandsgemeinde) und die an den Tvöd angelehnt ist: gilt bei dieser die gleichen Regeln, z. B. bei Kurzarbeit, wie im öffentlichen Dienst?
Vielen Dank!
Das kommt darauf an, ob der Tarifvertrag vollinhaltlich übernommen wurde, oder ob in einer Betriebsvereinbarung oder in den Arbeitsverträgen die Anwendung einzelner Paragraphen ausgeschlossen wurde. Wenn der TV vollinhaltlich übernommen wurde (was nur selten der Fall ist) gelten alle dort getroffenen Regelungen.