Gmbh und öffentlicher Dienst
Hallo, Eine GmbH, deren beide Träger kommunal sind (Stadt und Verbandsgemeinde) und die an den Tvöd angelehnt ist: gilt bei dieser die gleichen Regeln, z. B. bei Kurzarbeit, wie im öffentlichen Dienst? Vielen Dank!
Community-Antworten (1)
16.04.2020 um 11:06 Uhr
Das kommt darauf an, ob der Tarifvertrag vollinhaltlich übernommen wurde, oder ob in einer Betriebsvereinbarung oder in den Arbeitsverträgen die Anwendung einzelner Paragraphen ausgeschlossen wurde. Wenn der TV vollinhaltlich übernommen wurde (was nur selten der Fall ist) gelten alle dort getroffenen Regelungen.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Stimmgewichtung im GBR?
ÄlterHallo zusammen, wir haben Niederlassungen in denen es einen Gemeinschaftsbetrieb gibt. Hier wurde ein BR für diesen Gemeinschaftsbetrieb gewählt (A-GmbH und B-GmbH). Die B-GmbH ist 100%ige Tochter
Umfirmierungen vor der Wahl - Welche Konsequenzen hat das für unsere Wahl?
ÄlterHallo Leute, ich bin im Wahlvorstand zur Betriebsratswahl und in zwei Tagen sollten die Wählerlisten und die Wahlordnung ausgelegt werden. Der Betrieb in dem der Betriebsrat gegründet werden soll
Ausschluss des Betriebsrates von einer Außendiensttagung?
ÄlterHallo, ich brauche dringend einen Rat. Zwischen Geschäftsleitungen (GL) und Betriebsräten (BR) gibt es ja manchmal viel Stress. Bei mir ist die Situation jetzt völlig eskaliert. Unser Betrieb,
Regelmäßige Arbeitsstätte befindet sich woanders als der ausgestellte Arbeitsvertrag
ÄlterHallo, ich bin seit 1 1/2 Jahren Betriebsratsmitglied bei einem Konzern ... GmbH in Nürnberg beschäftigt. Nun wechsele ich zum 01.01. vertraglich in die Niederlassung ... (Deutschland) GmbH, Mörfel