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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Berechnung der Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst

M
MrMOON
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag liebe Community,

ein Kollege möchte kündigen (gültig ist der TVöD). Es geht um die Berechnung der Kündigungs frist. Er war

von 2008-2011 AZUBI von 2011-2012 befristet Beschäftigt seit 2012 unbefristet.

Welcher Zeitpunkt wird zur Berechnung herangezogen. Nach meiner Meinung die GESAMTE Betriebszugehörigkeit - seit 2008 - und daher eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende.

Danke für eure Hilfe

MrMOON

1.19404

Community-Antworten (4)

G
gironimo

29.04.2015 um 12:47 Uhr

Was steht denn im Arbeitsvertrag zum Thema Kündigung?

M
Moreno

29.04.2015 um 14:45 Uhr

Ausbildungszeiten gelten im TVöD nicht als Beschäftigungszeit also sind wohl nur 6 Wochen zum Quartalsende!

N
Nubbel

29.04.2015 um 15:09 Uhr

6 wochen , aber nicht zum quartalsende

N
nicoline

29.04.2015 um 21:05 Uhr

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