ein Kollege möchte kündigen (gültig ist der TVöD). Es geht um die Berechnung der Kündigungs frist. Er war
von 2008-2011 AZUBI
von 2011-2012 befristet Beschäftigt
seit 2012 unbefristet.
Welcher Zeitpunkt wird zur Berechnung herangezogen. Nach meiner Meinung die GESAMTE Betriebszugehörigkeit - seit 2008 - und daher eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende.
Danke für eure Hilfe
MrMOON
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