Guten Tag liebe Community,

ein Kollege möchte kündigen (gültig ist der TVöD). Es geht um die Berechnung der Kündigungs frist. Er war

von 2008-2011 AZUBI
von 2011-2012 befristet Beschäftigt
seit 2012 unbefristet.

Welcher Zeitpunkt wird zur Berechnung herangezogen. Nach meiner Meinung die GESAMTE Betriebszugehörigkeit - seit 2008 - und daher eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende.

Danke für eure Hilfe

MrMOON