Berechnung der Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst
Guten Tag liebe Community,
ein Kollege möchte kündigen (gültig ist der TVöD). Es geht um die Berechnung der Kündigungs frist. Er war
von 2008-2011 AZUBI von 2011-2012 befristet Beschäftigt seit 2012 unbefristet.
Welcher Zeitpunkt wird zur Berechnung herangezogen. Nach meiner Meinung die GESAMTE Betriebszugehörigkeit - seit 2008 - und daher eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende.
Danke für eure Hilfe
MrMOON
Community-Antworten (4)
29.04.2015 um 12:47 Uhr
Was steht denn im Arbeitsvertrag zum Thema Kündigung?
29.04.2015 um 14:45 Uhr
Ausbildungszeiten gelten im TVöD nicht als Beschäftigungszeit also sind wohl nur 6 Wochen zum Quartalsende!
29.04.2015 um 15:09 Uhr
6 wochen , aber nicht zum quartalsende
29.04.2015 um 21:05 Uhr
MrMoon, zum Beleg der Richtigkeit von morenos Antwort gux du mal hier rein.
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