Geheimhaltung betrieblich erlangter Informationen in der Betriebsratsarbeit?
Hallo KolleInnen, in unserem Gremium wird eifrig diskutiert. Neben Betriebsräten dürften wir ja alle in erster Linie abhängig Beschäftigte sein, denen im Rahmen Ihrer Tätigkeit Sachverhalte begegnen. Keine expliziten Betriebsgeheimnisse, sondern das ganz nbormale Leben: Wird mit einem externen ein Untermietverhältnis geschlossen und wie ändert sich die Raumplanung? Wer hat schon einen Parkplatz und wer muss immer noch auf der Liste schmoren? Solche Sachen halt aus dem ganz normalen Leben. Was davon kann auch z.B. in Sitzungen ins BR Gremium-das ja selbst der Schweigepflicht unterliegt? Und vor allem: Wo liegt die Grenze? Wo ist es beschrieben? Z. B. für ein BR Mitglied aus der Personalabteilung? Oder ein BR Mitglied dass im Rahmen seiner Tätigkeit als Controller Zugang zu Zahlen hat?
Community-Antworten (4)
20.02.2012 um 10:52 Uhr
Lese doch mal in einem Kommntar zum BetrVG (Fitting, Däubler oder andere) zum § 120 BetrVG nach.
Der BR ist dabei Betriebspartei und nicht außenstehend, Im Zuge seiner Arbeit stehen ihm auch Informationen zu, die nach außen als Geheim gelten können.
20.02.2012 um 16:28 Uhr
@betriebsratten, ich schreibe dir hier mal auf meiner erfahrung ( und zwickmühle). ALSO .... das musst du selber entscheiden, denn nur DU musst mit den daraus folgenden ereignissen leben. es kann sein das du keinerlei probleme bekommst obwohl du andauernd aus dem nähkästen plauders es kann aber auch sein das du "schaden" erleidest. wichtig ist das du dir selber treu bleibst und immer anwägst was wichtiger ist und es dann so rüberbringst das es zur rechten zeit dem rechten mensch zugetragen wird.
22.02.2012 um 11:33 Uhr
@polybär und gironimo und alle
Vielen Dank schon mal für die Antworten Habt Ihr vielleicht einen kommentar zum 120er zum posten? Nicht alles ist ja auch ein Geheimnis das der Arbeitgeber dazu erklärt....
22.02.2012 um 11:50 Uhr
Manchmal geht es auch mit ein wenig Fingerspitzengefühl - so dass ein betreffendes BRM nicht direkt plaudern muss, das Gremium dann aber über den "offiziellen Weg" entsprechende Infos anfordert. Wenn dann z.B. der Controller in der BR-Sitzung fragt, wann das nächste mal der Bericht des WA auf der Tagesordnung steht oder die Personal-SBin wissen will, wann denn der BA zuletzt in die Gehaltsliste geschaut hat... ...dann hängt da schon der ganze Zaun mit dran.
Verwandte Themen
Was bedeutet "betrieblich möglich"? (Tarifvertrag)
ÄlterHallo, ich bin mit 31,25 Std. teilzeitbeschäftigt. Vollzeit = 35 Std. / Woche. Nun möchte ich auf Vollzeit aufstocken. Der Tarifvertrag lautet: Wünschen Arbeitnehmer mit Teilzeitarbeit den Über
Nachladen bei Abwesenheit - privat und betrieblich
ÄlterServus, bei und wird es gehandhabt, dass wie folgt nachgeladen/ nicht nachgeladen werden darf: betrieblich nicht abkömmlich 》 nicht nachladen Urlaub, Seminar etc. 》 nachladen Jetzt mache ich
BV /Geheimhaltung
ÄlterHallo liebe WAF ler, habe gleich 2 Fragen. Was kann man tun wenn jemand wiederholt gegen eine BV verstößt. Müssen wir als BR Anzeige erstatten. Ein Nachrücker ist jetzt ordentliches BR Mitgli
Personalgespräch: Geheimhaltung? Kündigungsprävention? Teilnahme erforderlich?
ÄlterEine Kollegin wurde zum Personalgespräch eingeladen. Da kein Thema genannt wurde, hat sie (gegen den Wunsch des AG) mich als BR-Mitglied hinzu gebeten. Im Gespräch wurde ihr eröffnet, dass sie 2 Monat
Jahresabschluss - wenig Informationen vorab, Erläuterungen ausschließlich mündlich
ÄlterHallo liebe BR/WA-Kollegen, ich bräuchte mal ein bisschen Meinungsinput von euch. Bin seit kurzem im WA, der vorher quasi nur auf dem Papier existiert hat. Habe mir das ehrgeizige Ziel gesetzt, dies