Erstellt am 26.05.2009 um 21:48 Uhr von Kölner
@shipleader
Investitionsplanung...
...hmmm...
Zunächst würde ich da den § 106 BetrVG zitieren, wenn ein Wirtschaftsausschuss besteht. Hier ist ein Informationsrecht sicher zu bejahen. Die Auswirkungen auf das Personal könnte man mit dem § 92 BetrVG noch thematisieren und hier wird das ganze dann zum Mitwirkungsrecht. Wenn dann der Investionsplan umgesetzt wird und z.B. Teile des § 87 Abs. 1 Nr. 1 ff BetrVG tangiert werden, wird das ganze zum Mitbestimmungsrecht.
Für weitere Beispiele wäre jetzt der Kollege 'kriegsrat' zuständig.
Erstellt am 26.05.2009 um 23:45 Uhr von kriegsrat
@ kölner
nur montags -
dienstag hat bezüglich ausführlicher antworten don johnson dienst -;-))
Erstellt am 27.05.2009 um 07:13 Uhr von ridgeback
@shipleader,
zu den von Kölner genannten §§ kann man den Personal- (Einsatzbedarf) zählen, der von internen und externen Größen abhängt. Zu den internen Einflussgrößen gehört in erster Linie der Investitionsplan, der immer auch Rationalisierungselemente (Rationalisierungsplanung) in Form eines veränderten Technikeinsatzes in sich trägt und somit zu einer Substitution von Arbeit durch Kapital führt. Zu berücksichtigen sind prinzipiell auch organisatorische Veränderungen in Form angepasster Produktionsmethoden oder einer veränderten betrieblichen Aufbau- und/oder Ablauforganisation.Zu den externen Größen gehören vor allem Markteinflüsse, die über den Absatz- und Produktionsplan auf den Personalplan einwirken. Hierbei treten saisonale, konjunkturelle sowie strukturelle Veränderungen der Nachfrage auf. Zu berücksichtigen sind auch Produktlebenszyklus und Planung der Produktion, die durch neue Nachfrageimpulse Veränderungen im Absatz und der Produktion hervorrufen, die wiederum zu einem veränderten Personalplan führen können. Insbesondere sind noch rechtliche Veränderungen sowie tarifvertragliche Determinanten von Bedeutung, die auf den Personal-Einsatzbedarf einwirken. Als Bespie wären die gesetzlichen Urlaubsansprüche sowie tarifvertragliche Änderungen der Arbeitszeit usw.