Sehr geehrte Betriebsräte, wie wird bei Ihnen im Allgemeinen die Information von Ersatzmitgliedern gehandhabt? Dürfen die nur die Unterlagen erhalten, die die jeweilige Sitzung betrifft in der sie Ersatzmitglied sind oder kann man ihnen auch zwischen den Sitzungen den vollen Zugriff auf alle Betriebsratsunterlagen sowie Email-Korrespondenz gewähren? Muss man also ggf. den Email-zugriff an- und ausstellen sowie den Zugriff auf elektronische Betriebsratsordner, je nachdem, ob die Person gerade ihre Funktion als Ersatzmitglied wahrnimmt, oder nicht?
Vielen Dank und freundliche Grüße