Erstellt am 16.02.2012 um 17:00 Uhr von Ulrik
An den Vorstand der XY GmbH
Betr.: Gesprächstermin wegen ...
Sehr geehrter Herr X,
der Betriebsrat der XY GmbH bittet um einen termin zu einem Gespräch wegen x.
Als Termin schlagen wir den ... um ... vor.
Mit freundlichen Grüßen
Oder ihr verweist gleich auf § 74 (1) BetrVG.
Erstellt am 16.02.2012 um 17:07 Uhr von Kölner
@Ulrik
Mooooment!
Je nach Lage der Dinge (z.B. Genossenschaft, Verein) ist der BR nicht so ohne weiteres berechtigt den Vorstand direkt zu kontaktieren, da sein Ansprechpartner der GF ist.
Erstellt am 16.02.2012 um 17:21 Uhr von Raiba
Ja das passt schon.
Wir sind eine Raiffeisenbank, haben also keinen GF. Der Vorstand ist schon der richtige Ansprechpartner. Wir wussten nur nicht, wie wirs formulieren sollen.
Vielen Dank trotzdem an euch beide.
Erstellt am 16.02.2012 um 17:37 Uhr von kunzundhinz
Mooooment Kölner!!
Der BR kann jeden zu Gesprächen einladen, sogar den Papst!! Ob diese kommen und sofern es externe sind diese ein Zugangsrecht zu Betrieb haben ist eine andere Frage.
Aber Einladen kann der BR erst einmal alle! Die Frage ist halt über was dürfen sie dann mit "allen" reden?
;-))