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Sitzung mit Vorstand

C
Consultant
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

der Betriebsrat hat zur Sitzung mit dem Vorstand eingeladen. Der Vorstand hat die Email an eine Verwaltungsangestellte im Personalbüro weitergeleitet.
Die Verwaltungsangestellte soll an der Sitzung des BR teilnehmen. Ist dies Rechtens?

Vielen Dnk für die Info.

Grüße

1.04703

Community-Antworten (3)

A
AucheinGast

26.05.2011 um 19:51 Uhr

Wenn die Verwaltungsangestellte eine leitende Angestellte ist und auch noch befugt ist Entscheidungen zu treffen, dann ja. Ansonsten würde ich mich verweigen und den Arbeitgeber auf seine Pflichten aufmerksam machen.

H
Hannelore

26.05.2011 um 21:21 Uhr

Um welche Art besprechung geht es denn? §74?? Grundsätzlihc ist es dem AG vorbehalten durch wen er sich vertreten lässt. Ggf. kann es auch der Pförtner sein, wenn er kompetent ist.

Denn der gesetzgeber besagt z.B. bei § 74: Der AG kann sich ggf. durch eine kompetente Person vertreten lassen. Der BR braucht jedoch nur solche Personen als Vertreter des AG zu akzeptieren, die – fachlich kompetent (BAG 11. 12. 91, AiB 92, 534) – für die Betriebsleitung zu sprechen befugt und dazu auch aus eigener Kenntnis der betrieblichen Zusammenhänge in der Lage sind (GK-Kreutz, Rn. 15).

D
DerAlteHeini

26.05.2011 um 22:11 Uhr

Consultant Kurz gesagt, der Arbeitgeber kann auch eine entsprechend bevollmächtigte Person schicken und der BR muß damit leben. Aber, werden im Betrieb die Rechte des BR nicht beachtet ist immer der Arbeitgeber der haftet, und das auch, wenn die beauftragte Person der Verursacher ist.

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