Erstellt am 03.04.2015 um 16:42 Uhr von gironimo
Um welche Art von Verein handelt es sich? Und Du meinst mit "direkten Kollegen" ein BR-Mitglied?
Und was heißt "berufen" - nicht gewählt (wer hat gewählt) ?
Ohne die Sirtuation richtig einschätzen zu können - kann man es vielleicht mit Mitglieder eines Aufsichtsrats vergleichen (?!)
Erstellt am 03.04.2015 um 20:12 Uhr von Blumenwiese
Es betrifft einen gemeinnützigen Verein im Sozialbereich. Das neue Vorstandsmitglied ist ein beim Verein angestellter Mitarbeiter. Er wurde in der Mitgliederversammlung gewählt, der v.a. Ehrenamtliche angehören. Geschäftsführung und Vorstandsvorsitz des e.V. liegen ja auch schon in einer Person, nur wurden mit der neuen Zugehörigkeit eines unmittelbaren Kollegen aus der Belegschaft Bedenken von v.a. "gleichrangigen" Kollegen angemeldet. Hier dreht es sich v.a. darum,dass besagter Mitarbeiter nun eine Kontrollfunktion ausüben könnte,Ängste,dass dadurch nun die Arbeit innerhalb der Teamsitzungen leiden könnte,etc....
Wir sind ein komplett neuer Betriebsrat,müssen uns erst in unseren Aufgabenbereich einfinden und wissen derzeit nicht so recht,inwieweit wir tätig werden können oder die Sache komplett Vorstandsarbeit/Vereinsrecht betrifft,v.a.,was den Wunsch angeht, damit an alle Mitglieder des Vereins heranzutreten.
Erstellt am 03.04.2015 um 20:57 Uhr von AlterMann
Hallo Blumenwiese,
bei der Frage könnt Ihr zur Zeit nach meiner Einschätzung gar nichts tun.
Die Wahl geht Euch rechtlich nichts an. Ob der Kollege die Doppelfunktion ausnutzt, wird man abwarten müsen. Und ob es sinnvoll ist, mit dem Kollegen zu reden und solche Befürchtungen (indirekt) anzusprechen, könnt nur Ihr einschätzen.
Da Ihr ein komplett neuer BR seid, erlaube ich mir einen Rat: Arbeitet Euch zunächst an den Dingen ab, in denen Ihr sicher seid. Es ist immer brenzlig, wenn der BR sich als eine Art Neben-Unternehmer fühlt. Das ist nicht sein Job. Ich habe hier den Eindruck, Ihr trennt das vielleicht nicht genau genug.