Erstellt am 13.02.2012 um 11:39 Uhr von paula
Also geht es Euch um den Betriebsbegriff, gemeinseimaer Betrieb etc?
Als RA würde ich hier RA Seebacher (www.sfm-arbeitsrecht.de) empfehlen. In München wird auch gerne RA Helm (http://www.kanzlei-bhp.de/) genommen. Ich würde den aber eher nicht nehmen. Der verliert sich gerne im Gestrüb der §§ ohne das es dem Mandanten das bringt. Daher mein Ratschlag: Seebacher
Erstellt am 13.02.2012 um 12:40 Uhr von Kölner
@paula
Was will man denn da prüfen?
Gerade im Sinne eines Konzerns (mit allem Zipp und Zapp, der da zugehört), darf die Mutter genau das bestimmen, was sie hier wohl offensichtlich wahrnimmt und vornimmt:
Die Einflußnahme auf die Personalzahl, -gestaltung etc. im abhängigen Betrieb (Konzerntochter).
@nanny
Ich kann mir in diesem Sinne kaum eine Konstellation vorstellen, die die Einschaltung eines RAs rechtfertigen würde.
Erstellt am 13.02.2012 um 15:33 Uhr von gironimo
Da kennt vielleicht auch die W.A.F. so einige - Feldafing liegt ja gleich um die Ecke von München.
Habt Ihr einen Wirtschaftsausschuß? Der kann sich doch der Frage annehmen und die für Euch notwendigen Informationen beschaffen.
Erstellt am 13.02.2012 um 17:51 Uhr von peanuts
"Unsere Firma hat also letzten Endes nicht viele eigene Entscheidungsmöglichkeiten. Dies wollen wir prüfen lassen, ob wir überhaupt noch als eigenständige Firma laufen. "
Zu vermuten ist, dass ihr ein eigenständiger Betrieb seid. Was bringt Euch die Bestätigung?
Und was wäre, wenn die Eigenständigkeit wider aller Erwartung verneint würde? Was wollt ihr dann tun?
Erstellt am 14.02.2012 um 09:34 Uhr von nanny
Vielen Dank für die Antworten.
Ich möchte noch hinzufügen, das momentan der Betriebsrat der Mutter darüber berät, ob wir wieder zur Mutterfirma hinzugenommen werden. Die Geschäftsleitung der Mutterfirma ist noch dagegen.
@ Kölner: Im Konzernbetriebsrat sind wir auch nicht. Auch das ist ein Punkt, der zu kären wäre.
@ gironimo: leider haben wir keinen Wirtschaftsausschuß.
Erstellt am 14.02.2012 um 09:48 Uhr von rkoch
> Ich möchte noch hinzufügen, das momentan der Betriebsrat der Mutter darüber berät, ob
> wir wieder zur Mutterfirma hinzugenommen werden. Die Geschäftsleitung der Mutterfirma
> ist noch dagegen.
Wie bitte? Das geht weder einen BR noch einen GBR oder KBR etwas an! Wenn in dem BR einer großen Firma derartiges beraten wird läßt das Zweifel an Euren real existierenden Strukturen aufkommen. Bist du sicher, dass Du nicht "Unternehmen" und "Betrieb" durcheinanderwirfst? Sei ihr tatsächlich ein eigenständiges Unternehmen, d.h. z.B. eine andere GmbH als das "Mutterunternehmen" (auch z.B. eine GmbH)? Seid ihr vielleicht in gleichen Gebäudekomplex wie das Mutterunternehmen? Vielleicht stimmt Paulas Verdacht eines gemeinsamen Betriebes ja doch?
Euch "dazu zu nehmen" würde bedeuten Euren Betrieb aus der GmbH herauszunehmen und in die andere GmbH (oder was auch immer) einzugliedern (Betriebsübergang). Dann stellt sich aber die Frage was mit Eurer GmbH passiert (Auflösung?) und welchen Zweck das verfolgen soll! Ihr bliebet trotzdem ein eigener Betrieb mit eigenem BR..... Der einzige Effekt wäre, das ihr dann keinen eigenen Geschäftsführer mehr hättet sondern den des großen Unternehmens. Da das aber ohnehin anscheinend schon jetzt die selbe Person wäre würde sich auch da nichts ändern. Also ein riesen Aufwand für nichts... Wozu also das Palaver?
Einziger gravierender Unterschied: Da der WA vom GBR gestellt wird hättet ihr dann auch einen....
Erstellt am 14.02.2012 um 09:55 Uhr von nanny
@rkoch
Wir sind eine GmbH, und wir sollen vielleicht zur AG dazukommen.
Das wäre dann natürlich ein Betriebsübergang, unsere Firma wäre dann aufgelöst.
Unser Geschäftsführer ist nicht der gleiche wie in der AG, er wird nur von dieser gestellt.