Erstellt am 11.05.2015 um 12:45 Uhr von gironimo
Wisst Ihr denn schon wen, und habt Ihr einen Kostenvoranschlag?
Wenn Ja, teilt dem AG mit, dass Ihr den Beschluss gefasst habt, reicht den Kostenvoranschlag mit ein und bittet um Kostenübernahme.
Erstellt am 11.05.2015 um 17:35 Uhr von Hoppel
@ domingo
"wie genau ist jetzt die vorgehensweise?
was müssen wir als nächstes tun?"
Ihr seid ja vielleicht lustig ... diese Gedanken macht man sich, BEVOR ein solcher Beschluss gefasst wird.
Habt Ihr überhaupt geprüft, ob ihr OHNE NÄHERE VEREINBARUNG MIT DEM AG überhaupt externen Sachverstand hinzuziehen dürft?
Wenn nicht grad der § 111 BetrVG betroffen und die Voraussetzung eingehalten ist (Der Betriebsrat kann in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern zu seiner Unterstützung einen Berater hinzuziehen;...) greift § 80 Abs.3 BetrVG. Und bevor der AG hier irgendwelche Kosten zu tragen hat, sind erstmal andere Mittel auszuschöpfen.
Bevor Euch der AG womöglich einen Kostenvoranschlag um die Ohren haut, muss Eure Anspruchsgrundlage geklärt sein.
Siehe z.B. hier: http://www.forba.de/beratung/hinzuziehung-sachverstaendige/
http://www.arbeitnehmerkammer.de/cms/upload/Mitbestimmung/Hinzuziehung_eines_Sachverstndigen_durch_den_Betriebsrat.pdf
http://www.forba.de/beratung/hinzuziehung-sachverstaendige/