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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

beschluss für ein sachverständiger

D
domingo
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusammen,

wir br möchten gerne einen externen sachverständiger beauftragen. wir haben in der letzten alle dafür gestimmt. wie genau ist jetzt die vorgehensweise? was müssen wir als nächstes tun?

danke und gruß

1.71002

Community-Antworten (2)

G
gironimo

11.05.2015 um 14:45 Uhr

Wisst Ihr denn schon wen, und habt Ihr einen Kostenvoranschlag?

Wenn Ja, teilt dem AG mit, dass Ihr den Beschluss gefasst habt, reicht den Kostenvoranschlag mit ein und bittet um Kostenübernahme.

H
Hoppel

11.05.2015 um 19:35 Uhr

@ domingo

"wie genau ist jetzt die vorgehensweise? was müssen wir als nächstes tun?"

Ihr seid ja vielleicht lustig ... diese Gedanken macht man sich, BEVOR ein solcher Beschluss gefasst wird.

Habt Ihr überhaupt geprüft, ob ihr OHNE NÄHERE VEREINBARUNG MIT DEM AG überhaupt externen Sachverstand hinzuziehen dürft?

Wenn nicht grad der § 111 BetrVG betroffen und die Voraussetzung eingehalten ist (Der Betriebsrat kann in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern zu seiner Unterstützung einen Berater hinzuziehen;...) greift § 80 Abs.3 BetrVG. Und bevor der AG hier irgendwelche Kosten zu tragen hat, sind erstmal andere Mittel auszuschöpfen.

Bevor Euch der AG womöglich einen Kostenvoranschlag um die Ohren haut, muss Eure Anspruchsgrundlage geklärt sein.

Siehe z.B. hier: http://www.forba.de/beratung/hinzuziehung-sachverstaendige/

http://www.arbeitnehmerkammer.de/cms/upload/Mitbestimmung/Hinzuziehung_eines_Sachverstndigen_durch_den_Betriebsrat.pdf

http://www.forba.de/beratung/hinzuziehung-sachverstaendige/

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