Erstellt am 09.02.2012 um 12:37 Uhr von Kölner
@BRHamburg
Die eMail und den Wortlaut vielleicht nicht - aber den Auftrag dafür vielleicht schon.
Erstellt am 09.02.2012 um 13:12 Uhr von Lernender
@kölner
z.B. bei fragen des Integrationsamts oder anderen Ämtern, vom Gremium das OK holen?
Erstellt am 09.02.2012 um 15:12 Uhr von gironimo
Man muss da schon den richtigen Weg finden. Wie hier schon beschrieben wurde, der Handlungsauftrag sollte der Beschlußlage entsprechen.
Würde man alles, was nach außen geht beschließen müssen, müssten - extrem betrachtet - alle Betriebsräte den ganzen Tag im BR-Büro verbringen
Erstellt am 10.02.2012 um 13:15 Uhr von betriebsratten
Musst Du unterscheiden.
Nach aussen Anfragen, bitten um Information etc. geht immer und von jedem BR Mitglied-ausser die Art der Frage lässt Rückschlüsse zu die zu dem Zeitpunkt noch nicht gezogen werden sollten
Nach aussen Festlegungen nur nach Beschluss-entsprechend Beschlusslage, und durch den Vorsitzenden!!! Der ist der Vertreter des Willens des BR
Gruss von den Betriebsratten