Erstellt am 19.02.2021 um 10:52 Uhr von celestro
wenn das ein übliches Kommunikationsmittel ist, kann es der AG mWn. nicht verbieten. Hat denn JEDER Mitarbeiter eine E-Mail-Adresse?
Erstellt am 19.02.2021 um 10:59 Uhr von relfe
darauf achten das ausschließlich dienstliche E-mail-Adressen verwendet werden, dann wüßte ich auch keinen Grund, warum er das untersagen könnte.
Und darauf hinweisen, das die MA das nicht weiterverteilen an nicht-MA bzw. veröffentlichen, rein als Vorsichtsmassnahme, da es immer MA gibt, die es doch veröffentlichen.
Erstellt am 19.02.2021 um 11:02 Uhr von see-seee
Ja, jeder MA hat einen Firmen-Account. Und: der AG nutzt den Verteiler auch für seine Infos, aber nicht immer. Manche hängt er ans schwarze Brett, z.B. Stellenausschreibungen, andere veröffentlicht er per E-Mail-Verteiler, z.B. verschiedene Anweisungen (aber nicht alle). Also je nach Gutdünken, mal das eine, mal das andere Medium.
Erstellt am 19.02.2021 um 11:25 Uhr von seehas
Wenn alle MA einen Account haben und diese Form der Kommunikation im Unternehmen üblich ist, sehe ich da keine Probleme.
Gibt es denn Anlass zur Befürchtung, dass die GF ein Problem damit hat?
Ansonsten würde ich das einfach mal ansprechen und im Vorfeld klären. So etwas erspart Irritationen und unnötigen Streit.
Erstellt am 19.02.2021 um 11:30 Uhr von Dummerhund
Hallo see-see
Wenn auch für die Zukunft sicher gestellt ist das auch neue MA einen Firmen Account haben werden ist das sicherlich eine Gute Sache. Als BR würde ich aber dennoch nicht, wegen der Nähe BR und MA, auf das sogenannte Schwarze Brett im Betrieb verzichten. Ihr habt im übrigen einen Anspruch darauf eine eigene Aushangtafel zu bekommen. Dies fällt unter Sachmittel.
Erstellt am 19.02.2021 um 14:19 Uhr von ganther
"Außerdem haben wir Außenstandorte ohne eigenen BR" ich hoffe du meinst BRM. Denn wenn ihr nicht zuständig seid, dann könnte es Stress geben hier Infos per Mail zu verteilen
Erstellt am 19.02.2021 um 14:47 Uhr von UdoWoe
Dem Betriebsrat sind die gleichen Verteilungsmöglichkeiten zu Verfügung zustellen, welche auch der AG nutzt. Nutzt der AG Schwarze Bretter und E-Mail, dann hat der BR die gleichen Möglichkeiten.
Wir hatten die Diskussion der Infoverteilung bei uns auch (wir reden von fast 900 MA). Der AG verweigerte uns seinen Verteiler zu nutzen. Darauf haben wir uns als BR einen eigenen Verteiler bzw. Verteilunsgmöglichkeit erstellt. Wir müssen nur darauf achten, dass in Zukunft auch die neuen MA in diesem Verteiler mit aufgenommen werden. Kostet halt Zeit, welcher der AG zu tragen hat.