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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Email für Ersatzmitglieder

P
PaulBreitner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

unserer Gremium besteht aus 7 Mitgliedern. Jeder von uns hat eine eigene Email-Adresse. So haben wir Zugang auf eine Zentrale Email-Adresse des Betriebsrates. Da sämtliche Kommunikation über diese eine Emailadresse läuft sind wir alle immer über alles auf den gleichen Informationsstand.

Wir haben 2 Ersatzmitglieder die regelmäßig nachrücken. Also ungefähr alle 2-3 Wochen nehmen die zwei Kollegen an den BR-Stzungen teil. Die 2 genannten Kollegen arbeiten in der Produktion und haben jeweils keinen Email-Account.

Steht diesen 2 Ersatzmitgliedern die regelmäßig nachrücken auch eine Email-Account für Ihre Betriebsratsarbeit zu? Muss der Arbeitgeber bzw. der Betriebsrat diesen zwei Kollegen den Zugriff auf die Betriebsratsemailaccount gestatten?

Danke schonmal für eure Hilfe.

Lieben Gruss PaulBreitner

2.680014

Community-Antworten (14)

U
UliPK

29.01.2017 um 07:59 Uhr

Die EBRM werden vollwertiges BRM wenn sie nachrücken und sind somit auch mit allen zu versorgen was einen BRM zusteht.

Bundesarbeitsgericht: Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats Jedes Mitglied des Betriebsrats verfügt nach § 34 Abs. 3 BetrVG über ein unabdingbares Recht, auf Datenträgern gespeicherte Dateien und E-Mails des Betriebsrats auf elektronischem Wege zu lesen. BAG, Beschluss vom 12. 8. 2009 – 7 ABR 15/08 Quelle:http://lexetius.com/2009,2990

Würde mal mit eurer IT-Abteilung reden oder wer auch immer bei euch dafür zuständig ist und den Ersatzmitgliedern eine Email-Adresse einrichten lassen.

Sollte aber auch bestimmte Kriterien erfüllen. Zugang durch den BRV zur E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats regelbar, aber nur für die Ersatzmitglieder. Dadurch soll sichergestellt werden das keine normalen MA, das sind die EBRM wenn sie nicht nachrücken, in die Kommunikation des Betriebsrates Einsicht nehmen können und der BRV auch nicht ständige Mitglieder des BR sperren kann.

"Muss der Arbeitgeber bzw. der Betriebsrat diesen zwei Kollegen den Zugriff auf die Betriebsratsemailaccount gestatten?"

Der Arbeitgeber ist da hoffentlich komplett außen vor. Da ist nichts zu gestatten so lange sie nachgerückt sind haben sie automatisch das recht darauf zuzugreifen.

Lese das mal zu den EBRM: http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/briefe_mitbestimmung/btrvg_ersatzmitgliedschaft.pdf

P
Pickel

29.01.2017 um 09:19 Uhr

UliPK du solltest dringend nochmal den 77 I BetrVG lesen, verstehen und dich dann hier korrigieren.

G
gironimo

29.01.2017 um 09:59 Uhr

Hier geht es doch nicht um die Umsetzung gemeinsamer Beschlüsse.

P
Pickel

29.01.2017 um 10:05 Uhr

Gironimo, wo steht in dem Paragraphen eine Einschränkung auf gemeinsame Beschlüsse?

G
gironimo

29.01.2017 um 10:50 Uhr

Vielleicht erklärst Du erst einmal Deine These. Das Einrichten eines E-Mail-Accounts dürfte kaum zur Leitung des Betriebes zählen, zumal man ja dazu zuvor die technische Zugriffsberechtigung bekommen haben muss.

U
UliPK

29.01.2017 um 11:10 Uhr

Sorry,

hatte das wohl nicht "Pickel" gerecht geschrieben. Da stand "BAG, Beschluss vom 12. 8. 2009 – 7 ABR 15/08 " und Pickel hat mal wieder nur ein Wort gelesen "Beschluss" und daraufhin mal in das BetrVG geschaut und selbst das nicht verstanden. Wie immer halt.

P
Pickel

29.01.2017 um 11:57 Uhr

Gironimo, der BR hat nicht mit der IT-Abteilung gemeinsam zu beraten, wie die zeitweise Emailerreichbarkeit umgesetzt werden kann. Der BR hat den AG mit diesem Anliegen entgegenzutreten und sofern begründet, muss der AG dies umsetzen lassen. Der von uliPk vorgeschlagene direkte Weg ist selbstverständlich ein nicht zulässiger Eingriff in betriebliche Prozesse.

E
Ernsthaft

29.01.2017 um 13:50 Uhr

Hier wird so langsam mal ein ganz anderer Eingriff notwendig!

U
UliPK

29.01.2017 um 15:54 Uhr

@ Ernsthaft "Hier wird so langsam mal ein ganz anderer Eingriff notwendig!"

Der da wäre?

C
celestro

30.01.2017 um 10:36 Uhr

@ UliPK

Und wie sollte es aussehen, wenn so ein E-Mail-Account eingerichtet wird und die EBRMs nur Einsicht nehmen können sollen, wenn Sie auch nachgerückt sind ? Das ist doch technisch gar nicht lösbar, denn woher soll das IT-System wisisen, wann nachgerückt wird ?

U
UliPK

30.01.2017 um 11:57 Uhr

Deswegen ja auch mit der IT-Abteilung Reden. Könnte man schon so Einrichten das der BRV dieses ein als auch ausschalten kann. Serverseitig oder aber als Programm das wiederum auf den Server zugreift. Gibt da mehrere Möglichkeiten, was aber wiederum auch auf das System ankommt das die da haben.

C
celestro

30.01.2017 um 15:43 Uhr

Also von "ein- und ausschalten" beim BRV halte ich mal rein gar nichts.

N
niemand

30.01.2017 um 16:18 Uhr

Wow, ein BRV soll die Rechte bekommen einen Exchange Server der Firma zu administrieren? Dadurch bekommt er auch Einsicht auf die anderen E-Mail Konten. das hat schon was, dann kann er wenigstens die nicht verschlüsselten Mails der Geschäftsführung lesen. Immerhin bin ich seit 5 Jahren nicht mehr für den Server bei uns zuständig, vielleicht hat Microsoft ja sein Berechtigungskonzept entsprechend geändert, dass ein Benutzer nur einen Teil der Accounts administrieren kann. Früher war das nicht so.

U
UliPK

30.01.2017 um 20:00 Uhr

@ Niemand Er Administriert nur die E-Mail Konten der Nachrücker und auch nur in der Form das er sie Ein/Auschalten kann, nicht einsehen. Dafür muss man aber auch keine Admin Rechte haben, das kann man über ein Programm regeln, nur habe ich keine Ahnung wie die da drauf sind und was für ein System die da fahren, du hast den Exchange Server erwähnt gibt da aber auch noch andere die selbiges können wie der von Microsoft, wie zB IBM Notes auch Lotus Notes genannt oder auch die verschiedenen Server auf Linux basis wie Axigen Mailserver oder Kerio Mailserver und und und.

Man musss nur wollen dann geht so etwas auch. Gebe dir aber recht das bei derartigen Anfragen die Admins immer sagen das es nicht geht und zu unsicher wäre. Naja entweder können sie es nicht, wollen sich nicht die Arbeit machen, oder ist bei den Externen nicht in den Kosten mit drin. Was auch immer.

Deswegen hatte ich ja auch geschrieben: "Würde mal mit eurer IT-Abteilung reden oder wer auch immer bei euch dafür zuständig ist und den Ersatzmitgliedern eine Email-Adresse einrichten lassen."

Edit: Habe dir mal eine Gui gemacht die aufzeigt was und wie ich es meine. Nichts anderes sieht der BRV auf seinem Rechner, ein oder aus halt. Link zum Bild: https:www.dropbox.com/s/7uy75nqiy3uoir1/Nachr%C3%BCcker.jpg?dl=0

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