folgende Situation.
Für die kommende Wahl sind zwei Listen zugelassen.
Liste 1 hat aktuelle BR-Mitglieder auf der Liste und vermischt nun im Wahlkampf Themen des aktuellen BR mit kaum existenten Themen der Liste. Außerdem sind auch Personen auf der Liste welche nicht im BR sind und somit gar nicht mit den aktuellen Themen identifiziert sein können/dürfen(?). Ist dies erlaubt, da man natürlich als aktueller BR deutlich mehr aus Erfahrung schöpfen kann, als die Newcomer-Liste, die meiner Meinung nach benachteiligt ist? Ich wünschte mir, dies würde deutlich getrennt. Gibt es hierfür rechtliche Grundlagen zur Anfechtung?
Ich würde mich über rege Diskussion freuen.
Danke.