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Emails als Werbung bei Listenwahl zulässig??

B
baldo
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb findet nächste Woche Betriebsratswahlen statt. Es beteiligen sich 6 Listen daran. Eine Liste wird von der Gewerkschaftunterstützt. Ich kandidiere mit 21 weiteren Kollegen auf einer anderen Liste, die sich bewusst von den Gewerkschafts-Ideologien abhebt. Dies scheint der gewerksschafts-orientierten Liste ein Dorn im Auge zu sein. Sie hat Beschwerde bei der Personalleitung eingelegt, dass ich 2 Emails mit großem Verteiler verschickt habe. Die Email-Kommunikation in unserem Hause ist ein Standard. Meine Kenntnisse sind, dass das Unternehmen alle zu Verfügung stehenden Medien auch für die Betriebsratswahl zur Verfügung stellen muss. Bin ich dadurch angreifbar geworden, dass ich 2 Emails mit unserem Wahlprogramm verschickt habe? Die Liste, die diese Beschwerde vorbringt, hat genau wie unsere Liste und andere Listen ihr Plakate an den Schwarzen Brettern aufgehängt und nutzt also auch KommunikationsMedien. Gerne erhielte ich Eure Stellungnahme, ob das Email-Versenden während der Arbeitszeit unzulässig ist. Das Versenden an sich dauert nur wenige Sekunden. Vielen Dank für Eure Antwort

baldo

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Community-Antworten (2)

S
Sonja

21.04.2006 um 12:09 Uhr

Hallo Baldo! Wahlwerbung ist ausdrücklich erlaubt. Wahlwerbung braucht der AG in seinen Betriebsräume nicht dulden (kann er aber). Beim Wahlvorstand erkundigen ob der AG z.B. das Schwarzes Brett zur Wahl zur Verfügung stellt. Wenn nein ggf. vor dem Tor verteilen. Wahlwerbung ist Privatvergnügen. Das gilt auch für eMails. Lieber die Flyer in der Pause verteilen oder vor/ nach der Arbeit. Das gilt auch für Material (nicht auf dem Kopierer / PC des AG herstellen, Intranet und eMail nicht benutzen usw.). Siehe auch Kommentar im Fitting zu § 20 BetrVG Rn 8 Die Rechtsprechung ist sehr unterschiedlich. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Ein Gericht hat z.B. mal email-Wahlwerbung erlaubt (wurde in der Mittagspause verschickt). Darauf kann mann sich aber nicht berufen. Wenn möglich ein Gerichtverfahren vermeinden.

PS: Das versenden dauert nur wenige Sekunden - stimmt. Aber wenn alle Mitarbeiter das eMail lesen, geht eine Menge Arbeitszeit drauf.

F
Fayence

21.04.2006 um 12:17 Uhr

Hallo baldo, lass Dich nicht verrückt machen. Durch diese Wahlwerbung wird eine Liste nicht angreifbar. Und wenn überhaupt hätte nur der AG die Berechtigung gehabt, die Email Nutzung zu kritisieren.

Gruß Fayence

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