In unserem Betrieb findet nächste Woche Betriebsratswahlen statt.
Es beteiligen sich 6 Listen daran.
Eine Liste wird von der Gewerkschaftunterstützt.
Ich kandidiere mit 21 weiteren Kollegen auf einer anderen Liste, die sich bewusst von den Gewerkschafts-Ideologien abhebt.
Dies scheint der gewerksschafts-orientierten Liste ein Dorn im Auge zu sein.
Sie hat Beschwerde bei der Personalleitung eingelegt, dass ich 2 Emails mit großem Verteiler verschickt habe.
Die Email-Kommunikation in unserem Hause ist ein Standard.
Meine Kenntnisse sind, dass das Unternehmen alle zu Verfügung stehenden Medien auch für die Betriebsratswahl zur Verfügung stellen muss.
Bin ich dadurch angreifbar geworden, dass ich 2 Emails mit unserem Wahlprogramm verschickt habe?
Die Liste, die diese Beschwerde vorbringt, hat genau wie unsere Liste und andere Listen ihr Plakate an den Schwarzen Brettern aufgehängt und nutzt also auch KommunikationsMedien.
Gerne erhielte ich Eure Stellungnahme, ob das Email-Versenden während der Arbeitszeit unzulässig ist.
Das Versenden an sich dauert nur wenige Sekunden.
Vielen Dank für Eure Antwort

baldo