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Werbung bei Listenwahl

O
Ottomusik
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, dürfen wir eine Werbe-CD herausgeben, auf der unsere Liste vorgestellt wird. Diese soll nur an Kolleginnen und Kollegen verteilt werden. Jeder Kandidat soll vorgestellt werden, aber wie gesagt - nur von unserer Liste. Wäre toll, wenn mir jemand sagen könnte, ob dies rechtlich möglich ist. Vielen Dank.

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Community-Antworten (3)

A
ActionHero

26.01.2014 um 00:46 Uhr

Das Recht der AN auf Wahlwerbung wird durch die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt.

Solange eine Abwägung der Standpunkte möglich und die Entscheidungsfreiheit des Wählers erhalten bleibt, ist sie als zulässig anzusehen.

In welcher Form dies geschieht, bleibt jedem selbst überlassen, solange hierdurch der Betriebsablauf nicht negativ beeinflusst oder gar gefährdet wird.

Die Kosten hierfür müssen aber selbst getragen werden.

S
schmitti

26.01.2014 um 11:10 Uhr

Aber nur auf eigene Kosten

H
Hartmut

26.01.2014 um 21:40 Uhr

Hallo Ottomusik, betriebsverfassungsrechtlich spricht nichts dagegen. Allerdings, denkt an die Produktionskosten, die tragt ihr alleine. Denn der AG muss zwar die Kosten der Wahl als solcher tragen, nicht aber den Werbe-Etat der einzelnen Listen. Es versteht sich auch von selbst, dass ihr ohne Erlaubnis keinerlei urheberrechtlich geschütztes Material verwenden dürft. Man übersieht dabei allzu leicht, dass auch Wort- und Bildmarken des eigenen Arbeitgebers geschützt sind. Viel Erfolg! :)

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