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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Listenwahl Werbung

B
BRWahlRookie
Apr 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum, habe eine Frage zur Wahlwerbung im Rahmen einer BR-Listenwahl: Darf man a) E-Mail(s) an die Belegschaft eines Betriebes senden und für die Liste werben? (Vorausgesetzt Genehmigung zum Versand des E-Mails liegt vor) b) Zu Inforveranstaltungen einladen? c) Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anrufen? d) Aushänge machen? e) Flyer/Infomaterial auslegen? f) Flyer/Infomaterial den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach Hause senden? g) kleine give-aways verteilen (z.B. Bleistift/Kulli mit Aufdruck)

Im Voraus vielen Dank für eine Antwort!

Viele Grüße Der BR-Wahl Rookie

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Community-Antworten (2)

R
rolfo

28.07.2009 um 13:49 Uhr

zu a und b ja, Infoveranstaltung aber nur während der Freizeit. c, nein, das wird der AG verbieten um den Betriebsablauf nicht zu stören d und e ja f eher nein, wo hast du die Adressen her ? ( Wirst du vom AG nicht bekommen uind die Privatspohäre soll ja auch geschützt sein.) g, ja, sofern du das selbst bezahlst

B
BRWahlRookie

28.07.2009 um 13:57 Uhr

Besten Dank für die Antwort! Der BR-Wahl Rookie

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