Erstellt am 31.01.2012 um 21:23 Uhr von harvey
Hallo Kneipp,
ich habe leider etwas wenig Zeit, deshalb die Kurzform meiner Meinung.
Die BR Mitglieder melden sich zur BR Arbeit ab, die MA der Abteilung melden sich bei ihrem Vorgesetzten zu einem Gespräch mit dem BR ab und das wars auch schon.
Dieses Gespräch ist dann auch für alle Beteiligten Arbeitszeit und nicht Pausenzeit.
Mehr gerne in zwei Tagen, bis dahin haben dir aber vermutlich andere dieses Forums ausführlich geantwortet.
Grüße
Erstellt am 01.02.2012 um 08:58 Uhr von Niemand
§ 42 Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung
(2) Arbeitnehmer organisatorisch oder räumlich abgegrenzter Betriebsteile sind vom Betriebsrat zu Abteilungsversammlungen zusammenzufassen, wenn dies für die Erörterung der besonderen Belange der Arbeitnehmer erforderlich ist. Die Abteilungsversammlung wird von einem Mitglied des Betriebsrats geleitet, das möglichst einem beteiligten Betriebsteil als Arbeitnehmer angehört. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
Ist doch überhaupt nichts falsch zu verstehen.
Der BR beschließt die Versammlung und lädt die AN dazu ein. Die GF hat übrigeds nur ein Teilnamerecht an den regelmäßigen Versammlungen nach §43
jedoch gilt § 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall
(2) Sonstige Betriebs- oder Abteilungsversammlungen finden außerhalb der Arbeitszeit statt. Hiervon kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber abgewichen werden; im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber während der Arbeitszeit durchgeführte Versammlungen berechtigen den Arbeitgeber nicht, das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer zu mindern.
Die Versammlung ohne AG ist in der Freizeit durchzuführen oder vom AG zu genehmigen zu lassen.
Erstellt am 01.02.2012 um 09:17 Uhr von gironimo
ich denke, man kann das auch tiefer aufhängen - so wie harvey es dargestellt hat. Streng genommen mag es dann eine Abteilungsversammlung sein - aber da ja jeder Mitarbeiter auch das Recht hat innerhalb der Arbeitszeit den BR aufzusuchen, würde ich eine einfache Wortwahl bevorzugen (Meeting, Besprechung .....). Da fällt es den Vorgesetzten vielleicht leichter, gar nicht erst genau das BetrVG zu lesen.
Erstellt am 01.02.2012 um 10:28 Uhr von kneipp
Danke erstmal. Das sind auf jeden Fall schon ein paar gute Hinweise.
Erstellt am 01.02.2012 um 11:15 Uhr von petrus
Die nächste Frage ist, ob der ArbGeb vielleicht sogar mit einem derartigen Treffen einverstanden wäre. Die Senkung des Krankenstandes ist ja auch in seinem Interesse.