Erstellt am 20.03.2007 um 22:17 Uhr von peters
Hallo Molli,
eine Grenze, wie lange man pro Jahr "krank sein darf", gibt es wohl in dieser Form nicht. Aber schaut euch mal das Sozialgesetzbuch (SGB IX) §84 an. Demnach soll der Arbeitgeber zusammen mit dem Betroffenen und dem BR bei einer Erkrankung von mehr als 6 Wochen (oder mehrfach kurzfristig) klären, wie der Mitarbeiter künftig eingesetzt werden kann und ggf. Rücksicht auf seine gesundheitlichen Belange genommen werden muss.
Das soll durchaus im Interesse des Mitarbeiters sein. Achtet also bitte drauf, dass das Gespräch entsprechend verläuft.
Der Mitarbeiter muss nicht unbedingt Angaben über seine Krankheit machen. Wenn man jedoch davon ausgehen kann, dass eine Arbeitsunfähigkeit zum Beispiel durch einen Unfall entstanden ist und bald ohne Nachwirkungen beendet sein dürfte, dann kann es allerdings sinnvoll sein, dies auch anzugeben, um "den Wind etwas aus den Segeln zu nehmen."
Der MA kann also durchaus, wenn er es möchte, angeben, wenn es betriebliche Änderungen gäbe, die ihm entgegen kommen. Falls es dennoch drängende Fragen des Arbeitgebers geben sollte, könntet Ihr sein Anliegen vielleicht mitnehmen und darum bitten, dass der Mitarbeiter sich darüber zunächst mit seinem Arzt unterhalten möchte.
Wenn euer Arbeitgeber dieses Gespräch in der Tat so betrachtet, dass dem Mitarbeiter Unterstützung angeboten wird, dann macht er es richtig und Ihr solltet darauf achten, dass es auch bei künftigen Fällen so gemacht wird.
Erstellt am 20.03.2007 um 22:54 Uhr von Lotte
peters,
das was Du meinst ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Das beinhaltet aber, dass eine Vereinbarung über die Vorgehensweise bei längerer Krankheit mit dem BR und ggf. mit der SchwbV oder durch ein Integrationsteam getroffen wird.
Gespräche dienen oft nur als Druckmittel.
Molli112,
drängt den AG mit Euch eine Vereinbarung zum BEM abzuschließen. Sprecht im Vorfeld mit der SchwbV und besucht eine Schulung zum Thema.
Der AG darf natürlich Gespräche mit der AN führen. Ihr könnt sie dabei nur unterstützen und für die Zukunft durch ein BEM vorsorgen.
Erstellt am 21.03.2007 um 08:17 Uhr von eta
Hallo Molli,
besprecht mit dem Betroffenen vorher, wie seine Prognose zur Erkrankung ist. Es ist wichtig für den Betroffenen zu wissen, dass ein Arbeitgeber bei einer negativen Gesundheitsprognose (beispielsweise immer wieder Ausfallzeiten von...., noch folgende O.P. ohne Aussicht auf wieder volle Arbeitsleistung/ vollen Arbeitseinsatz) der Arbeitgeber die Möglichkeit für eine krankheitsbedingte Kündigung nutzen könnte!?
Somit sollte der Betroffene möglchst eine positive Prognose zu seiner Arbeitsleistung abgeben. Besprecht euch mit dem Betriebsarzt, wenn ihr einen habt. Der Arbeitsmedizinische Dienst kann von euch auch kontaktiert werden.
Schaut eventuell im Internet nach Informationen zu Krankenrückkehrgesprächen.
Viel Erfolg.