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Krankheit Gespräche mit dem Chef - wie verhalten wir uns da als BR?

M
Molli112
Jan 2018 bearbeitet

unser chef hat einen mitarbeiter zum gespräch geladen. hintergrund ist, dass dieser mitarbeiter. in den letzten 3jahren mehrfach krank war. es muss irgendwie eine anzahl an tagen geben die ein arbeitnehmer nicht in 3 jahren ueberschreiten darf. dieser mitarbeiter ist wohl um einen oder zwei tage da herum gekommen. war dann eine woche arbeiten und ist jetzt schon wieder mehrer wochen krank. wie gesagt der chef hat ihn jetzt zum gespraech eingeladen, um zu schauen ob es eventuell eine moeglichkeit gibt diesen kollegen zu versetzen ... er soll dann erklaeren was fuer eine krankheit. oder vielleich mehrer krankheiten hat warum er so oft und auch ueber mehrer wochen immer krank ist.. zu diesem gespraech wurden wir auch vom br eingeladen.... jetzt stellt sich die frage... darf der arbeitgeber das? kann er den arbeitnehmer dazu zwingen ? wie verhalten wir uns da als br? unser br ist erst seid zwei monaten tätig, und da haben wir leider noch nicht ganz den ueberblick. ich wuerde mich ueber eure hilfe freuen. danke gruss molli

10.07803

Community-Antworten (3)

P
peters

20.03.2007 um 23:17 Uhr

Hallo Molli,

eine Grenze, wie lange man pro Jahr "krank sein darf", gibt es wohl in dieser Form nicht. Aber schaut euch mal das Sozialgesetzbuch (SGB IX) §84 an. Demnach soll der Arbeitgeber zusammen mit dem Betroffenen und dem BR bei einer Erkrankung von mehr als 6 Wochen (oder mehrfach kurzfristig) klären, wie der Mitarbeiter künftig eingesetzt werden kann und ggf. Rücksicht auf seine gesundheitlichen Belange genommen werden muss.

Das soll durchaus im Interesse des Mitarbeiters sein. Achtet also bitte drauf, dass das Gespräch entsprechend verläuft.

Der Mitarbeiter muss nicht unbedingt Angaben über seine Krankheit machen. Wenn man jedoch davon ausgehen kann, dass eine Arbeitsunfähigkeit zum Beispiel durch einen Unfall entstanden ist und bald ohne Nachwirkungen beendet sein dürfte, dann kann es allerdings sinnvoll sein, dies auch anzugeben, um "den Wind etwas aus den Segeln zu nehmen."

Der MA kann also durchaus, wenn er es möchte, angeben, wenn es betriebliche Änderungen gäbe, die ihm entgegen kommen. Falls es dennoch drängende Fragen des Arbeitgebers geben sollte, könntet Ihr sein Anliegen vielleicht mitnehmen und darum bitten, dass der Mitarbeiter sich darüber zunächst mit seinem Arzt unterhalten möchte.

Wenn euer Arbeitgeber dieses Gespräch in der Tat so betrachtet, dass dem Mitarbeiter Unterstützung angeboten wird, dann macht er es richtig und Ihr solltet darauf achten, dass es auch bei künftigen Fällen so gemacht wird.

L
Lotte

20.03.2007 um 23:54 Uhr

peters, das was Du meinst ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Das beinhaltet aber, dass eine Vereinbarung über die Vorgehensweise bei längerer Krankheit mit dem BR und ggf. mit der SchwbV oder durch ein Integrationsteam getroffen wird.

Gespräche dienen oft nur als Druckmittel.

Molli112, drängt den AG mit Euch eine Vereinbarung zum BEM abzuschließen. Sprecht im Vorfeld mit der SchwbV und besucht eine Schulung zum Thema. Der AG darf natürlich Gespräche mit der AN führen. Ihr könnt sie dabei nur unterstützen und für die Zukunft durch ein BEM vorsorgen.

E
eta

21.03.2007 um 09:17 Uhr

Hallo Molli, besprecht mit dem Betroffenen vorher, wie seine Prognose zur Erkrankung ist. Es ist wichtig für den Betroffenen zu wissen, dass ein Arbeitgeber bei einer negativen Gesundheitsprognose (beispielsweise immer wieder Ausfallzeiten von...., noch folgende O.P. ohne Aussicht auf wieder volle Arbeitsleistung/ vollen Arbeitseinsatz) der Arbeitgeber die Möglichkeit für eine krankheitsbedingte Kündigung nutzen könnte!? Somit sollte der Betroffene möglchst eine positive Prognose zu seiner Arbeitsleistung abgeben. Besprecht euch mit dem Betriebsarzt, wenn ihr einen habt. Der Arbeitsmedizinische Dienst kann von euch auch kontaktiert werden. Schaut eventuell im Internet nach Informationen zu Krankenrückkehrgesprächen. Viel Erfolg.

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