Hallo liebe BR-Kollegen,

folgende Situation:
Eine Mitarbeiterin A. befindet sich seit 2010 bis 31.7.12 in Elternzeit (insg. 2 Jahre).
Die Mitarbeiterin B. wurde befristet bis 31.7. als Elternzeitvertretung angestellt.
Die Mitarbeiterin B. hat ihrerseits Elternteilzeit mit 20 Std. beantragt und bis 20.04.12 genehmigt bekommen.
Die Mitarbeiterin B. möchte ihre Elternteilzeit verlängern und stellt nun einen Verlängerungsantrag (für das 3.Lebensjahr des Kindes) bis 20.04.2013. Ihr Vertrag jedoch läuft nur bis 31.07.2012 aufgrund der Elternzeitbefristung. Die Mitarbeiterin B. möchte jedoch sicher gehen, dass sie im Falle einer Vertragsverlängerung weiterhin teilzeit zu arbeiten. (Anm.: Die Mitarbeiterin A. hat (inoffiziell) vor, noch ein weiteres Jahr in Elternzeit zu bleiben - Antrag liegt noch nicht vor)

Kann die Mitarbeiterin B. ihren Antrag daher über ihr eigentliches Vertragsende hinaus datieren? Oder kann Sie lediglich bis 31.07.2012 den Elternteilzeitantrag stellen und läuft Gefahr, ab 01.08.12 Vollzeit arbeiten zu müssen. Welches Vorgehen wäre der Mitarbeiterin B. zu raten?

Leider bin ich etwas überfragt mit der Konstellation. Vielleicht habt ihr aber bessere Erfahrungswerte als ich.

Vielen Dank für die Hilfe.