Erstellt am 27.01.2012 um 20:57 Uhr von Lernender
Frag mal deine BR Kollegen und lies dir § 37 BetrVG durch.
Erstellt am 27.01.2012 um 21:54 Uhr von Kölner
@Boisheim
In einem solchen Fall lohnt sich auch eine BV...
Erstellt am 28.01.2012 um 09:22 Uhr von gironimo
2 Möglichkeiten:
Die Sollvorgabe muss entsprechend der Zeit, die für die BR-tätigkeit anfällt reduziert werden - oder
Es wird ein Durchchnittswert des letzten (Halb-/Viertel-)jahres ermittelt und als Entgeltzahlung garantiert.
Das ist in der Tat Verhandlungssache, wie der Nachteilsausgleich im Sinne des § 37BetrVG am Besten gerechnet werden kann. Du musst Dich an den AG wenden und einen entsprechenden Ausgleich verlangen - von selbst rührt der sich in der Regel nicht.