Finanzieller Ausgleich für Freigestellte BR?
Guten Morgen BR Kollegen, bei uns stehen ja auch wieder die BR Wahlen an und ich möchte mich sehr gerne in die Freistellung bemühen. Ich Arbeite im 3 Schicht Betrieb Früh, Spät, Nacht. Meine Frage wäre: Es gibt ja einen Finanzellen ausgleich wenn ich in die Freistellung gehe, da ich ja keine Schichten mehr machen kann. Wie hoch ist etwa dieser Ausgleich. Ich bin Alleinverdiener in der Familie, daher muss ich schon etwas auf mein Einkommen achten. Über eine verständliche Antwort wäre ich sehr Glücklich. Vielen Dank im vorraus. Helge
Community-Antworten (3)
20.01.2010 um 10:16 Uhr
Dein Gehalt bleibt doch das gleiche,dir dürfen keine nachteile entstehen .. Mfg Troisdorfer
20.01.2010 um 10:20 Uhr
@Helge, als BRM bekommt man die Bezahlung so als wäre man weiter in seinem Beruf....
Ich hoffe der Verständlichkeit wird Dir hier genüge getan.......in diesen Artikeln:
http://www.aib-web.de/aib/Ausgabe-10-06/Zusatzinfos/Rechtsstellung_der_Freigestellten._pdf.pdf
http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7270.pdf
20.01.2010 um 12:44 Uhr
@ Helge
der § 37 BetrVG ist da eindeutig
- Befreiung ohne Minderung des Arbeitsentgelts
- keine geringere Bemessung des Arbeitsentgelts als vergleichbare Arbeitnehmer
Das Lohn- bzw. Entgeltausfallprinzip kommt zur Anwendung (BAG 18. 9. 73, AP Nr. 3 zu § 37 BetrVG 1972 mit Anm. Weiss; vgl. auch BAG 13. 11. 91, BB 92, 1567, Ls.; Däubler/Peter, Rn. 320; ErfK-Eisemann, Rn. 8; FKHE, Rn. 46 ff.; GK-Wiese, Rn. 52, 58 f.; GL, Rn. 35; HSG, Rn. 43; MünchArbR-Joost, § 308 Rn. 28; Richardi, Rn. 31; SW, Rn. 18). Das BR-Mitglied hat Anspruch auf das Arbeitsentgelt einschließlich aller Zulagen und Zuschläge sowie sonstiger Nebenbezüge, wie z. B. Erschwernis- und Schmutzzulage, Zusatzurlaub für gesundheitsgefährdende Tätigkeiten (BAG 8. 10. 81, NJW 82, 1348) und Schichtarbeit (Ehrich/Hoß, NZA 96, 1075, 1080; SW, Rn. 17), Prämien (LAG Berlin 28. 6. 96, NZA 97, 224 zur Jahresprämie eines Pharmaberaters), auch Inkasso- (BAG 11. 1. 78, AP Nr. 7 zu § 2 LohnFG) und Anwesenheitsprämien (LAG Hamm 20. 4. 88) Zuschläge für Mehr-, Schicht-, Nacht- oder Sonntagsarbeit, die es erzielt haben würde, wenn es gearbeitet hätte (BAG 29. 7. 80, 22. 8. 85, AP Nrn. 37, 50 zu § 37 BetrVG 1972; 12. 12. 00, DB 01, 875; LAG Hamm 11. 2. 98, DB 98, 1569 (Ls.); LAG Hamburg 11. 11. 94, BetrR 95, 35 mit Anm. Steen; Richardi, a. a. O.; FKHE, Rn. 49; GK-Wiese, Rn. 60; GL, Rn. 37; HSG, Rn. 45)
Der einzige Nachteilder sich ergibt ist der das deine Zulagen versteuert werden, du also ein höheres Brutto hast.
Verwandte Themen
Freigestellter Betriebsrat - Darf ich mich als BR-Mitglied kurzzeitig (stundenweise) von der Arbeit freistellen lassen oder kann der AG mir die Freistellung verweigern weil wir im BR bereits "dauerhaft" freigestellte BR-Mitglieder haben?
ÄlterBin neues BR Mitglied und habe eine grundsätzliche Frage Wir haben mehrere dauerhaft freigestellte BR-Mitglieder und die haben sich die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt. Darf ich mic
"Art der Beschäftigung" bei der BR-Wahl
ÄlterHallo zusammen Es geht um die "Art der Beschäftigung" auf der eingereichten Wahlvorschlagsliste. Der Wahlvorstand stellt sich die Frage, ob für das freigestellte BRM (welches in Teilen auch der freig
Freigestellte Betriebsräten im Mutterschutz und danach im Elternzeit
ÄlterHallo zusammen, Ich hoffe ihr könnt bei meinem Anliegen weiterhelfen. Wir habe fünf freigestellte Betriebsräte bei uns in der Firma. Die eine Freigestelltem bekommt bald ihr Baby und ist im Mutters
Freigestellte BR`s und gehaltliche Entwicklung
ÄlterHallo Ihr Lieben, mal wieder eine Frage zum Thema Freistellung und gehaltliche Entwicklung: Der freigestellte Betriebsrat darf ja beim Thema Gehalt weder bevorteilt noch benachteiligt werden. So
Freigestellte BR-Mitglieder - Ehrenamt oder Prügelknabe ?
ÄlterHallo Zusammen, aktuell zu den Wahlen hardere ich mit dem Schiksal. Eure Meinung interessiert mich dazu und wie Ihr empfindet, vor allem die langjährigen Freigestellten. Einerseits sehe ich das Amt d