Liebe Foren-Mitglieder,

ich bin BR-Mitglied mit Teilzeitvertrag (25h/Woche). Überstunden werden bei uns ausbezahlt, weshalb ich nicht zuletzt aufgrund der BR-Tätigkeit gerne mal ein paar Stündchen dran hänge. In der Regel komm ich so auf 35 Stunden pro Woche. Der AG beruft sich jetzt auf §37 BetrVG und will mir nur noch 25 Stunden bezahlen und den Rest in Freizeit ausgleichen. Was kann ich dagegen tun?

Es grüßt
Sabine