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BR-Tätigkeit in Freizeit ausgleichen?

S
STWuerzburg
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Foren-Mitglieder,

ich bin BR-Mitglied mit Teilzeitvertrag (25h/Woche). Überstunden werden bei uns ausbezahlt, weshalb ich nicht zuletzt aufgrund der BR-Tätigkeit gerne mal ein paar Stündchen dran hänge. In der Regel komm ich so auf 35 Stunden pro Woche. Der AG beruft sich jetzt auf §37 BetrVG und will mir nur noch 25 Stunden bezahlen und den Rest in Freizeit ausgleichen. Was kann ich dagegen tun?

Es grüßt Sabine

4.283027

Community-Antworten (27)

W
Widder

16.11.2010 um 17:20 Uhr

da nützt also Stellung als BR aus, um an Geld zu kommen.... Schäm dich, dafür bist du nicht gewählt worden. Und für dieses willst du auch noch mit Zuschlägen belohnt werden!!! Der Anspruch auf Mehrarbeit entsteht erst dann, wenn die für Vollzeitangestellten festgelegte Betriebsübliche Arbeitszeit (TV, AV) überschritten wird. Das kann z.B. bei dem einen nach der 35.St. bei anderen ab der 40.St. sein

P
pfeilenbogen

16.11.2010 um 17:34 Uhr

Lese doch einfach einmal den § 37 BetrVG da stehrt doch alles drin. Freizeitausgleich. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.

Hoffe nur, dass Koll. diese Einstellung von Dir nicht erfahren, denn sonst könnte es bei der nächsten Wahl zu Ende sein und zwar berechtigt.

Weiter würde ich Dir auch einmal ganz dringend den § 78 Schutzbestimmungen Abs. 3 empfehlen.

Die Mitglieder des Betriebsrats, des ......dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden....

Zu guter letzt, der Anspruch aus § 37 "Freizeitausgleich" entsteht auch nur, wenn aus betriebliche Gründen BR-Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit erforderlich ist. Also, sich einmal nur um Stunden zu machen hinsetzen und sagen ich beschäftige mich einmal mit BR-Arbeit ohne zwingenden Grund, könnte der AG vor dem ArbG wohl erfolgreich angehen. Denn dem Richter müsstest Du genau erklären, was wann und warum. Dann könnte am Ende für Dich ein Verstoß gegen § 78 herauskommen, Vorteilsnahme.

N
nicoline

16.11.2010 um 20:21 Uhr

STWuerzburg

Überstunden werden bei uns ausbezahlt Das kann man schön finden oder auch nicht, kommt ganz auf die Bedürfnisse an. Pech ist nur, dass durch Betriebsratsarbeit überhaupt nie Überstunden entstehen können, da es sich um ein Ehrenamt handelt. Allenfalls kommt es zu Mehramtsstunden, welche vor Ablauf eines Monats in Freizeit auszugleichen sind, ist das aus betrieblichen Gründen nicht möglich, sind sie zu bezahlen wie Mehrarbeitsstunden und das geschieht, in der Regel, mit dem individuellen Stundenlohn.

Was kann ich dagegen tun? Sozusagen gar nichts, der AG ist im Recht. Du solltest aber wissen, wie das ganze procédere ablaufen sollte. Hast Du Mehramtsstunden geleistet, zeigst Du dieses Deinem AG an und erklärst, wann Du Freizeitausgleich nehmen möchtest. Lehnt er das aus betrieblichen Gründen ab, hat er diese Stunden wie Mehrarbeitsstunden zu vergüten.

A
alphataurus

16.11.2010 um 21:53 Uhr

@nicoline, weshalb ich nicht zuletzt aufgrund der BR-Tätigkeit gerne mal ein paar Stündchen dran hänge. Das sagt wohl alles und solch eine Antwort. Es ist ein Ehrenamt!!!!!

Hier kann man sich den Antworten von Widder und pfeilenbogen nur anschliessen.

N
nicoline

16.11.2010 um 22:09 Uhr

Jeder hat so seine eigene Art zu antworten und wenn Du Dich diesen Antworten anschließen möchtest, bitte. Warum erwähnst Du das jetzt extra? Möchtest Du mir eigentlich ganz etwas anderes sagen??? Tu Dir keinen Zwang an!

R
Raabe

16.11.2010 um 22:24 Uhr

STWuerzburg Die Differenz bis zur Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft sind nun mal keine Überstunden.

N
nicoline

16.11.2010 um 22:27 Uhr

Raabe, was hat das mit § 37 BetrVG zu tun?

A
alphataurus

16.11.2010 um 22:27 Uhr

@nicoline, das Ansinnen dieses BR verstößt gegen das BetrVG und Deine Antwort siehe unten verstößt auch dagegen. Was soll ich Dir sagen wollen? Wir leben in einem Rechtsstaat, wo jeder seine freie Meinung sagen kann.

Lehnt er das aus betrieblichen Gründen ab, hat er diese Stunden wie Mehrarbeitsstunden zu vergüten.

N
nicoline

16.11.2010 um 22:33 Uhr

alphataurus, weshalb ich nicht zuletzt aufgrund der BR-Tätigkeit gerne mal ein paar Stündchen dran hänge. wenn man in diesen Satz etwas hineininterpretieren möchte, kann es sein, dass man dann auch einen Verstoß gegen das BetrVG erkennen möchte. Ich werte diesen Satz nicht.

Lehnt er das aus betrieblichen Gründen ab, hat er diese Stunden wie Mehrarbeitsstunden zu vergüten. Diese Antwort verstößt ganz sicher nicht gegen das BetrVG.

A
alphataurus

16.11.2010 um 22:58 Uhr

nicoline, komisch nur, daß widder u. pfeilenbogen es anders sehen. Oder interpretieren sie auch in diesen Satz etwas hinein? Wo liegt eigentlich Dein Problem?

R
Raabe

16.11.2010 um 22:59 Uhr

nicoline

es ist für dich also keine Vorteilsnahme

wenn das 25Std BRM für die zB 15 Std bis zu den 40 Std einer Vollzeitkraft, Überstunden bezahlt bekommt,

und der normale AN mit gleicher Stundenzahl nur Mehrarbeit?

Komische Rechtsauffassung.

D
DonJohnson

16.11.2010 um 23:06 Uhr

Lehnt er das aus betrieblichen Gründen ab, hat er diese Stunden wie Mehrarbeitsstunden zu vergüten.

Was versteht ihr an diesem Satz nciht?

Ich schlage euch mal vor den 37er zu lesen, vielleicht rafft ihr dann was nicoline meint...

N
nicoline

16.11.2010 um 23:16 Uhr

Raabe, schon wieder eine Interpretation. Wo steht, dass normale AN mit gleicher Stundenzahl in dem Betrieb nur Mehrarbeit vergütet bekommen und nur das BRM Überstunden? Möglich wäre auch, dass StWuerzburg Überstunden schreibt, ohne das der Begriff richtig verwendet wird. Und wenn der AG die Mehrarbeit bislang als Überstunden vergütet hat, ist auch das nicht Schuld des BRM.

alphataurus, Wo liegt eigentlich Dein Problem? Ich hatte kein Problem, Du aber scheinbar, musstest Du doch mit 5 Ausrufungszeichen drauf aufmerksam machen, dass es sich um ein Ehrenamt handelt, was ich ja gerade betont hatte. Du meintest mich darauf aufmerksam machen zu müssen, welche Interpretation Du und die anderen haben. Mit diesem Satz: Das sagt wohl alles und solch eine Antwort. Es ist ein Ehrenamt!!!!!

Ich möchte solche Vermutungen nicht anstellen, auch, wenn Ihr meint glasklar eine Vorteilsnahme erkennen zu können. Das ist alles!

A
alphataurus

16.11.2010 um 23:21 Uhr

DonJohnson, wir haben gerafft, dann lies Du mal richtig. ich bin BR-Mitglied mit Teilzeitvertrag (25h/Woche). Überstunden werden bei uns ausbezahlt, weshalb ich nicht zuletzt aufgrund der BR-Tätigkeit gerne mal ein paar Stündchen dran hänge.

N
nicoline

16.11.2010 um 23:25 Uhr

DJ, vielleicht liegt hier auch eine unterschiedliche Auslegung der Begriffe Mehrarbeit und Überstunden vor. Ich kenne es so, ganz vereinfacht ausgedrückt:

Mehrarbeit: alles was über die arbeitsvertraglich vereinbarte Zeit einer Teilzeitkraft hinausgeht, bis zur Arbeitszeit einer Vollzeitkraft.

Überstunden: Alles was über die AZ einer Vollzeitkraft hinausgeht (von allen anderen Kriterien jetzt mal abgesehen)

R
Raabe

16.11.2010 um 23:30 Uhr

Und was möchte STWuerzburg gerne weiterhin bezahlt bekommen?

N
nicoline

16.11.2010 um 23:36 Uhr

die Stunden, die sie über 25 Std hinaus arbeitet. Unter welchen Umständen das möglich oder nicht möglich ist, wurde hier ja erklärt.

R
Raabe

16.11.2010 um 23:40 Uhr

Überstunden werden bei uns ausbezahlt, weshalb ich nicht zuletzt aufgrund der BR-Tätigkeit gerne mal ein paar Stündchen dran hänge

Dumm gelaufen und jetzt kommt wieder das winden. Wo bleibt nur deine Freundin?

N
nicoline

16.11.2010 um 23:49 Uhr

Deine Antwort ist dumm und von Unvermögen geprägt. Du hast halt nicht die Weisheit eines Raben und willst nur das verstehen, was Dir in den Kram paßt, aber das wissen wir ja schon länger.

R
Raabe

17.11.2010 um 00:20 Uhr

Deine Antwort ist dumm und von Unvermögen geprägt.

#Deine Antwort ist an Arroganz nur noch von einem zu überbieten.

Du hast halt nicht die Weisheit eines Raben

#Raben sind und waren nie Weise. Wie kommst du nur darauf?

und willst nur das verstehen, was Dir in den Kram paßt,

#Auch das ist eine böse Unterstellung

aber das wissen wir ja schon länger.

#Für welche Gruppe sprichst du?

So bist du nun mal. Aber das ist nicht weiter schlimm. Sonst könntet ihr ja nicht befreundet sein.

A
alphataurus

17.11.2010 um 08:51 Uhr

nicoline, Auch das ist typisch, wenn Du nicht mehr weiter kommst, beleidigst Du die anderen. Das passt genau zu Deinem Stil. Wie Raabe schon sagte, jetzt kommt das Winden.

R
rainerw

17.11.2010 um 17:28 Uhr

Manchmal hab ich echt den Eindruck die ganze Welt hat ein an der Klatsche. Ein User schreibt etwas und die wildesten Spekulationen gehen los. Keiner der mal beim Fragesteller versucht nach zu haken. Ich Spekuliere einfach mal mit und nehme an das er sich vielleicht immer so flapsig ausdrückt...... was wäre dann? Man geht sich hier an die Gurgel wegen nix und wiedernix. Wer stellt sich hier das größere Armutszeugnis aus, der Fragesteller oder die die Antworten? Aber geh ich doch mal ein Schritt weiter. Alle Welt ist am schimpfen wenn der AG einfach Überstunden anordnet und die Mitbestimmungsrechte des BR mißachtet. Viele BR´s machen dann nur den Wink mit dem Zeigefinger, trauen sich aber nicht den letzten Schritt zu gehen um dies zu unterbinden. Dies alles obwohl der AG genau weiß das er das alles ja nicht dürfte. Hier ist aber ein User der es in seiner Sache wohl nicht genau weiß, denn sonst würde es ja so nicht praktiziert werden. Dieser wird hier mal ebend ans Kreuz genagelt nur weil er vielleicht gerade wegen der benannten Sache wegen des AG recherchiert. Aber was solls, der AG darf sich wissentlich unrechtmäßig bereichern, der AN aber, vielleicht, unwissentlich nicht. Und wo zum Kuckuck steht geschrieben das ein MA der einen Teilzeitjob hat die Stunden die über seiner Arbeitsvertraglichen, bis zu der eines Vollbeschäftigten weder Vergütet noch in Freizeit nicht erhält.? Der Kollege hat hier vielleicht in der Vergangenheit unwissentlich gehandelt, weil er das Gesetz in den es beschrieben steht nicht genau kennt. Wenn nun aber welche hier sind die aus einem § zitieren die sollten dann den § aber auch weiter wie bis zu dem Fettgedruckten lesen. In der vorliegenden Behauptung würde ich da im § 37 BetrVG Rn 84 ff im Fitting verweisen. Bitte nicht nur lesen......... auch verstehen. Ich hoffe nur das einige BR´s so sturre Richtlinien nicht in ihren Gremien haben und sich so jeder Verhandlungsbasis berauben. Denn jeder sollte wissen.... gibst du mir was geb ich dir was ist auch unser täglich Geschäft. Nun viel Spass beim Weiterdiskutieren.

D
DonJohnson

17.11.2010 um 17:38 Uhr

rainer Dein Statement in allen Ehren, aber hier wird nicoline völlig zu unrecht angegriffen und beleidigt!!! Sie hat Recht und Punkt! Sie hat nix falsches geschrieben, aber so ein paar ... (zensiert) gehen ihr wegen nichts und wieder nichts an die Gurgel. Das kann und werde ich in keinster Form unterstützen... nicoline hat Recht - und die anderen eben nciht. Ihr wird was unterstellt was so nicht richtig ist!!! Denen solltest du mal das lesen (und verstehen) von §§ raten...

Das ist und bleibt meine Meinung!!!

R
rainerw

17.11.2010 um 17:52 Uhr

Die Erfahrung der Vergangenen Monate hat mich gelehrt nach Möglichkeit niemanden mit Namen zu benennen. Wenn jemanden der Schuh passt, so möge er ihn sich anziehen. Ansonsten vortreten und weg isser; so gehts leicher.

D
DonJohnson

17.11.2010 um 18:07 Uhr

und ich habe inb den letzten Monaten gelernt "Ross und Reiter" zu benennen... und ich fahre auch sehr gut damit ;-)))

S
STWuerzburg

18.11.2010 um 10:07 Uhr

Zunächst möchte ich mich für eure Antworten bedanken - ich wollte hier keinen Streit entfachen.

Ich möchte mich auch noch dazu äußern. Ich habe mich rein von den Begrifflichkeiten sicher nicht ganz korrekt ausgedrückt, die Definition sind in meinem Unternehmen jedoch wachsweich.

Ich versuche es dennoch noch einmal, unabhängig von den Begrifflichkeiten, ein wenig zu konrketisieren.

Fakt ist: Ich habe einen 25-Stunden-Vertrag. In der Vergangenheit habe ich regelmäßig 35 Stunden gearbeitet, weil wir ein stark wachsendes Unternehmen sind. Durch die Krise hätte ich nur 25 Stunden arbeiten können, durch Betriebsratsarbeit konnte ich wenigstens 35 Stunden arbeiten und der Arbeitgeber hat mir die "Überstunden/Mehrarbeit (10 Stunden") bereitwillig vergütet. Die Situation für das Unternehmen hat sich jetzt nochmal verschärft und der AG will mir nur noch 25 Stunden bezahlen und meine Betriebsrats-Tätigkeit als Freizeit ausgleichen. Die Frage nun nochmals: Kann er mich tatsächlich am langen Arm verhungern lassen?

Ich danke euch für eure Antworten. Sabine

R
rkoch

18.11.2010 um 11:08 Uhr

Sabine,

die Kollegen haben grundsätzlich Recht:

§37 (3) BetrVG sagt EINDEUTIG:

Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus BETRIEBSBEDINGTEN Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.

Außerhalb der pers. AZ geleistete BR-Arbeit wird in Freizeit abgegolten und nicht in Geld. Nur wenn der AG die Freistellung verweigert, dann hat er zu bezahlen. Das Dein AG bislang freiwillig bezahlt hat begründet keinen Rechtsanspruch darauf, das dies auch zukünftig so passiert.

Ich habe einen 25-Stunden-Vertrag. In der Vergangenheit habe ich regelmäßig 35 Stunden gearbeitet, weil wir ein stark wachsendes Unternehmen sind.

Aufgrund DIESES Umstandes allerdings hättest Du das Recht gehabt zur 35h-Woche zurückzukehren. Das hast Du aber offenbar selbst nicht gewollt.

Rein vom Gesetzestext her hättest Du nicht einmal einen Anspruch auf Freistellung, da die außerhalb Deiner persönlichen AZ geleistete BR-Arbeit nicht aus BETRIEBSBEDINGTEN Gründen erfolgte.

Dazu DKK Rn. 58ff.: Keine betriebsbedingten Gründe sollen hingegen vorliegen, wenn die Durchführung der BR-Tätigkeit außerhalb der individuellen oder der betrieblichen Arbeitszeit allein aus persönlichen Gründen veranlasst wurde. Betriebsratsbedingte Gründe sind nach der Auffassung des BAG nicht mit betriebsbedingten Gründen gleichzusetzen (BAG 21. 5. 74, AP Nr. 14 zu § 37 BetrVG 1972). Danach soll kein Ausgleichsanspruch bestehen, wenn es dem BR aus Gründen der eigenen Geschäftsführung zweckmäßig erscheint, eine Sitzung außerhalb der Arbeitszeit anzusetzen.

Allerdings auch a.a.O.:

Betriebsbedingte Gründe liegen ohne besonderen Nachweis ferner vor, wenn ein in Teilzeit beschäftigtes BR-Mitglied BR-Tätigkeit zwar außerhalb seiner persönlichen, aber innerhalb der betrieblichen Normalarbeitszeit ausübt (Fitting, Rn. 81; einschränkender Bengelsdorf, NZA 89, 905 [907 f.]; GK-Weber, Rn. 74, der den Nachweis eines betriebsbedingten Grundes für die BR-Tätigkeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit verlangen und z. B. den BR-Vorsitzenden für verpflichtet hält, Sitzungen möglichst während der persönlichen Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten durchzuführen, dabei aber verkennt, dass dies bei unterschiedlicher Lage der Arbeitszeiten nie der Fall ist; vgl. im Übrigen Rn. 61; hinsichtlich der BR-Mitglieder, die ihre Arbeitsleistung teilweise außerhalb des Betriebs erbringen Rn. 64).

Ob Du als TZ-AN also außerhalb Deiner pers. AZ aber während der betrieblichen AZ geleisteten BR-Arbeit GRUNDSÄTZLICH Anspruch auf Freistellung hast ist offenbar strittig. Die einen sagen ja, die anderen sagen: Ja, aber nur wenn der Nachweis der Betriebsbedingtheit vorliegt. Wenn es Dein AG auf die Spitze treiben wollte könnte er auch sagen: Nee, weder Geld noch Zeitausgleich. Dann müsste ein Gericht entscheiden.

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