Erstellt am 31.03.2022 um 13:02 Uhr von nicht brauchen
Meiner Meinung nach immer eine 14 tägige Frist reinschreiben. Wenn keine Reaktion Mahnung und 7 Tage Nachfrist. Das sollte genügen.
Erstellt am 31.03.2022 um 13:26 Uhr von Kjarrigan
Es gibt keine Frist.
Natürlich kann man seinem Gegenüber eine Frist von 14 Tagen bei der Beantragung mitteilen und auch eine Nachfrist setzen, ABER Rechtsicherheit entsteht dadurch nicht.
Da müsste man dann zu weiteren Eskalation Stufen greifen.
Erstellt am 31.03.2022 um 14:39 Uhr von §§reiter
Wie ja schon geschrieben wurde, gibt es keine gesetzliche Frist. Aber man sollte als BR, bei solchen Anfragen immer eine setzen.
Allerdings würde ich in diesem Fall, der Personalleiterin, keine Nachfrist setzen. Ich würde der Personalleiterin die Anforderungen nochmal schicken, eine Frist von 2 Wochen setzen und wenn innerhalb der Frist keine Antwort kommt, würde ich mich direkt an den AG wenden und ihm mitteilen, dass die Person, die er als Ansprechpartner für den BR benannt hat, offenbar nicht gewillt ist dieser Aufgabe auch nachzukommen. Dann (im selben Anschreiben) die Anforderungen direkt an den AG stellen und auch diesem eine Frist von 2 Wochen setzen. Erst wenn der dann auch nicht reagiert, würde ich dem AG netterweise nochmal eine Nachfrist von 7 Tagen gewähren, mit dem deutlichen Hinweis, dass der BR einen Anwalt zum Durchsetzen seiner Rechte beauftragen wird, wenn in dieser letzten Nachfrist auch wieder keine Reaktion erfolgt.
Erstellt am 31.03.2022 um 14:44 Uhr von Pickel
Eine Freistellung ist ja vorab mit dem AG zu beraten. Habt ihr das denn eingehalten?
Erstellt am 31.03.2022 um 17:19 Uhr von Marian12
Danke für eure Antworten, aufgrund meine Erinnerung gestern , wurde soeben reagiert.