Erstellt am 14.08.2019 um 20:31 Uhr von BRHamburg
Ja und Nein. Für die Mitteilung alleine braucht es keinen Beschluss. Das gehört zu den Aufgaben des BRV. Aber das der BR mit der Massnahme als solches nicht einverstanden ist, muss im Gremium diskutiert und beschlossen werden.
Erstellt am 15.08.2019 um 08:11 Uhr von Krambambuli
Was ist die "Meinung des BR " zu einem Thema. Doch das Ergebnis einer Diskussion, in deren Zuge man sich auf einem Punkt geeinigt hat, der von allen - oder zumindest der Mehrheit - der Kollegen/innen getragen wird. Und wie stellt man das fest? In dem einer den Diskussionsstand in Worte fast und fragt: "Wer ist dafür? ...."
Was scheut ihr euch vor Beschlüssen? Davon lebt der BR.
Erstellt am 15.08.2019 um 08:50 Uhr von Cyber99
BR und BR sind zweierlei Stiefel. Wir müssen immer differenzieren zwischen dem BR als BR-Gremium und dem einzelnen BR-Mitglied. Wichtig ist auf jeden Fall, dass der Empfänger einer Mitteilung erkennen kann, wer der Absender einer Mitteilung ist und wessen Meinung wiedergegeben wird. Während das Gremium seine Meinung in Form von Beschlüssen abgibt, steht es dem einzelnen Mitarbeiter, der rein zufällig auch Mitglied des BR ist im Rahmen der freien Meinungsäußerung frei, sich gegenüber dem Arbeitgeber zu äußern und seine Meinung kund zu tun. Das muss dann auch nicht unbedingt die Meinung sein, die das Gremium ggf. in selbiger Angelegenheit per Beschluss übermittelt.
Zum Thema freie Meinungsäußerung in Betrieben nur so viel: Mit freier Meinungsäußerung in Betrieben sollte möglichst sparsam umgegangen werden, da viele Arbeitgeber und autokratische Unternehmenskulturen damit nicht zurecht kommen. Für Kollegen, die Karriere machen wollen und an ihrem Job hängen gilt nach wie vor die Devise: "Schnauze halten!"