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Schreiben an den BR

L
lemusic
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe gleich mehrere Fragen:

  1. Müssen Briefe an den BR in einer Betriebsversammlung vorgelesen werden? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?

  2. Gibt es Unterschiede in der Behandlung von anonymen Briefen und Briefen, bei welchen der Absender klar hervorgeht?

Vielen Dank für Eure Beiträge. Grüße lemusic

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

07.11.2014 um 17:54 Uhr

Nein, Briefe an den BR werden natürlich nicht vorgelesen. Warum auch? Bestenfalls auszugsweise, wenn es allgemein betriebspolitisch von Bedeutung ist - aber ohne dabei jemanden vorzuführen.

Die Persönlichkeitsrechte wahren!

zu 2: Natürlich gibt es Unterschiede - aber letztendlich kommt es auf den Inhalt des Briefes an.

Da solltest Du schon deutlicher werden.

D
Dezibel

09.11.2014 um 10:18 Uhr

Anonyme Schreiben werden nicht bearbeitet. Wozu auch?

Das wäre ja wie die Bitte eines Kollegen, dass der BR beim Chef mal vorsprechen soll, damit er eine Lohngruppe mehr bekommt, aber bitte nicht den Namen nennen.

Und Briefe MÜSSEN gar nicht vorgelesen werden. Ansonsten, wie oben gepostet, kann man es tun, wenn es notwendig ist.

L
lemusic

10.11.2014 um 08:52 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten.

Es ging allgemein um das Thema. In einem BR aus einem anderen Teil des Konzernes werden diese vorgelesen, unabhängig ob unterzeichnet oder nicht.

D
Dezibel

10.11.2014 um 09:09 Uhr

Und wozu soll das gut sein? Schlimmstenfalls Verletzung der Persönlichkeit, Verletzung des Briefgeheimnisses, Bloßstellen von Mitarbeitern ... Oder erwartet der BR Antworten auf die Briefe aus den Reihen der Kollegen? Zu doof zum Selberdenken?

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