Hallo,

ich habe gleich mehrere Fragen:

1. Müssen Briefe an den BR in einer Betriebsversammlung vorgelesen werden? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?

2. Gibt es Unterschiede in der Behandlung von anonymen Briefen und Briefen, bei welchen der Absender klar hervorgeht?

Vielen Dank für Eure Beiträge.
Grüße lemusic