Erstellt am 27.01.2014 um 19:00 Uhr von Globus
Ist auch totaler dummfug... nicht mal mit einem größeren BR müßtest du einladen, wenn die Sitzungen in einem regelmäßigen Umfang erfolgen (z.B. jeder Mittwoch ab 08:00 Uhr) und kein Ersatzmitglied benötigt wird.
Allerdings müßtest du allen BRM die TO mitteilen, damit sie sich vorbereiten können... als einer BR hat sich das aber auch erledigt (zumindest meiner bescheidenen Meinung nach).
Ergo: IMHO machst du alles richtig. Die Sitzungsniederschrift ist aber in der Tat zu erstellen...
Ach ja, ich habe das Urteil gerade nicht zur Hand, aber es wurde sogar schon entschieden, dass eine fehlerhafte Einladung nicht zwangsläufig zu einem ungültigen Beschluss führt...
Erstellt am 27.01.2014 um 19:01 Uhr von gironimo
Ich stimme ver.di zu.
An Deiner Stelle würde ich ein Journal führen, und dort chronologisch Deine Aktivitäten niederschreiben. Eine Art "Tagebuch" also.
Erstellt am 27.01.2014 um 19:05 Uhr von nicoline
Gehört nicht zum Thema: Globus, nur mal für Dich, zur Kenntnisnahme: die WAF hat in 2013 erstmalig einen BR gewählt ;-)) (falls Du es noch nicht wußtest)
Erstellt am 27.01.2014 um 19:07 Uhr von Globus
@nicoline
jau, habe ich mitbekommen ;-) menno, das hat aber auch gedauert... ;-) wie ich hörte wurde da auch von seiten der WAF zu "geleitet" was aber ok ist und das muß so...
Ich finde den schritt gut... das weißte ja ;-)