Erstellt am 21.09.2006 um 15:43 Uhr von matze83
Hi gofo
also ich würde reinschreiben "sollten wir bis zum xx.xx nichts von Ihnen hören, sehen wir die Angelegenheit als erledigt an".
Wenn es um Sachen geht, bei der Ihr erst weiter arbeiten könnt, wenn ihr seine Antwort habt, weist ihn doch auf das BetrVG §119 hin, und sagt wenn er euch weiterhin in der BR Arbeit behiondern sollte, werdet Ihr ein Verfahren vor dem AG anstreben!
Meistens werden sie dann zahm....
MFG
Erstellt am 21.09.2006 um 16:48 Uhr von huettenwolf
Hi gofo,
ich weiß ja nun nicht, worum es konkret geht. Wir schreiben dem Arbeitgeber eigentlich immer, bis wann wir eine Antwort haben wollen. Im allgemeinen hilft das.
Wenn es um konkrete Probleme von Mitarbeitern geht, könnt ihr vielleicht mal versuchen, das Ganze als Beschwerde zu behandeln. §85 BetrVG sagt, dass ihr euch der Sache annehmen müsst, wenn ihr es als berechtigte Beschwerde betrachtet. Reagiert der Arbeitgeber nicht, kann man versuchen ein Eingungsstellenverfahren nach §85 (2) BetrVG ingang zu setzen. Wenn das einmal geklappt hat, kostet aber Nerven, wird der Arbeitgeber von ganz allein schnell. Ansonsten hilfft wie matze83 sagt, vielleicht ein Beschlussverfahren.
Erstellt am 21.09.2006 um 18:48 Uhr von wölfchen
Hallo gofo,
in all unseren Schreiben an den GF steht zum Schluss immer: "wir erwarten Ihre Antwort zum...". Das ist einfach ein muss, denn unser GF ist recht vergesslich und Schreiben ohne Terminierung landen irgendwo auf einem Stapel. Termine hingegen schreibt er stets in den Kalender und wenn er mal was nicht geschafft hat, kommt zumindest ein Anruf, dass er noch eine Woche braucht. Die Termine sollte man dann auch nicht zu kurz setzen (wir nehmen meist die 14- Tage- Frist) sollte doch mal was ganz eilig sein, schreiben wir meist dazu, warum wir das so schnell brauchen. Man muss bei allem immer dran denken, dass die GL nicht ausschließlich der Zuarbeiter für den BR ist, da gibts auch noch andere wichtige Aufgaben :-)
Erstellt am 23.09.2006 um 02:14 Uhr von paula
fristsetzung ist absolut üblich und wie wölfchen schon sagt ein muss. nur mit dem 119 BetrVG wäre ich jetzt zum gegebwärtigen zeitpunkt noch ein wenig vorsichtig...