Erstellt am 30.07.2015 um 09:11 Uhr von gironimo
..... wenn es jetzt nicht mal zu spät ist......
Habt Ihr schon einmal mit ihr gesprochen? Hat sie schon eine Abmahnung erhalten?
Wenn der AG sich überzeugen lässt - wie wäre es mit einer Versetzung?
Erstellt am 30.07.2015 um 09:19 Uhr von Cowboy
Abmahnung hat sich noch keine.... vielleicht sollte man darauf hinarbeiten. Immerhin besser als Kündigung.
Gesprochen haben wir noch nicht mit ihr. Bisher wussten wir gar nichts von den Streitereien und Unflätigkeiten. Haben gestern nach Feierabend davon erfahren (der Vorgesetzte hatte uns zur Seite genommen und informiert... offenbar ist bei ihm jetzt auch die Leidensgrenze überschritten worden).
Hatten ehrlich gesagt die Däumchen gedrückt, dass sie heute auftaucht, aber na ja... hat sich ja anders entschieden, die Dame.
Sie war vorher in einem anderen Bereich tätig; kam da mit den anderen Kolleginnen auch nicht klar, wurde vor ca. 8 Wochen dann offiziell in ihren jetzigen Arbeitsbereich versetzt. Ulkigerweise wollte sie unbedingt in diesen Bereich, obwohl sie ganz offensichtlich so gar nichts von dem Produktionsleiter/ihrem Vorgesetzen dort hält... wir verstehen auch nicht wirklich, wo die gute hinwill mit dieser Aktion.
Erstellt am 30.07.2015 um 10:03 Uhr von Pjöööng
Für eine halbwegs objektive Beurteilung müsste man den ganzen Sachverhalt kennen...
Als BR sollte man aber auch im Kopf haben, dass man nicht nur für den einzelnen AN, sondern auch für den gesamten Betrieb mit allen AN verantwortlich ist. Und einem AN kann auch nur dann geholfen werden, wenn er sich helfen lassen will. Insofern würde ich als BR versuchen herauszubekommen, ob ein steuerbares Verhalten vorliegt oder nicht. Wenn es von der ANin nicht steuerbar ist, dann wäre zu prüfen, wie alle damit am besten umgehen können, falls es steuerbar ist, wäre die unbedingte Ansage "Wenn Du Dich nicht umgehend änderst können wir auch nichts für Dich tun!"
Erstellt am 30.07.2015 um 10:24 Uhr von stehipp
Auch wenn mir jetzt bestimmt einige vorwerfen werden, dass wir die Mitarbeiterseite zu vertreten haben, das von dir geschilderte Verhalten ist aus meiner Sicht nicht tragbar.
Die Beleidigungen, gerade wenn sie mehrmals erfolgen, die Nichteinhaltung von Arbeitsanweisungen.... wäre für mich schon ein Fall für eine Abmahnung.
Die Aussage dann komme ich morgen halt nicht, und dann tats. nicht zu erscheinen, ist mit Sicherheit einer.
Diese Mitarbeiterin untergräbt scheinbar laufend die Autorität des Vorgesetzten, und dass ist nicht hinnehmbar.
Eine fristlose Kündigung wird nicht ganz so einfach sein, zumal verbale Entgleisungen immer schwer zu beweisen sind, außer es gibt hierfür Zeugen.
Arbeitet auf eine Abmahnung hin. Ich denke, die ist auch verdient. Führt ein Gespräch mit GL, MA und BR und macht der Mitarbeiterin klar, dass das Verhalten so nicht tragbar ist und welche Konsequenzen es hat, wenn sie so weitermacht.
Letztendlich ist auch der Vorgesetzte MA des Unternehmens und auch seine Rechte sollten von Euch geschützt werden.
Erstellt am 30.07.2015 um 11:45 Uhr von ickederdicke
Liegt hier ggf. eine psychische Störung vor ?
Erstellt am 30.07.2015 um 12:25 Uhr von betriebsratten
@ stehipp der Betriebsrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter
auch wenns manchmal schwerfällt. Mir auch...
Wird Sie zu solchen Ausbrüchen provoziert oder getrieben? Psych. Störung wurde ja schon angesprochen-nicht steuerbares Verhalten ist dann krankhaft.
Alles prüfen-alles in Frage stellen
Erstellt am 02.08.2015 um 11:43 Uhr von Challenger
Hallo Cowboy,
mir ist rätselhaft, wieso Euer AG die MA nicht schon längst abgemahnt hat.
1. Je nach schwere der vetragsverletzung kann ein AG da AV`nis fristlos kündigen, ohne
die MA`rin zuvor abgemahnt zu haben.
2. Der AG wird aber möglicherweise Probleme haben die Fristlose auszusprechen,wenn er
das Verhalten des MA`rin längere Zeit geduldet hat, ohne sie abzumahnen.
3. Je nach Fallgestaltung kan er meiner Meinung nach derzeit nur ordentlich Kündigen.
stehipp
Im Falle einer fristlosen Kündigung wegen zB "verbaler Entgleisungen" gegenüber direkten
Vorgesetzten, haben Diese in einem möglichen Kündigungsschtzprozeß zu Gunsten des AG
Zeugensatatus, ohne das der AG auf einen weiteren Zeugen angewiesen ist.