Hallo,

ich (und ein paar Andere ...) waren unlaengst in Garmisch und haben dort an einem WAF-Seminar teilgenommen. Die Fahrt dorthin erfolgte mit einem Firmen-PKW eines anderen BR-Mitgliedes. Zum Seminar fuhr der Kollege, zurueck ich.

In meinem Arbeitsvertrag gibt es folgenden Passus:

"Die vom Arbeitgeber erstatteten Kosten fuer Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstaette richten sich nach den jeweils gueltigen Bestimmungen."

Ich uebersetze das mit "Entfernungspauschale".

Entsprechend habe ich die An- und Abreise jeweils mit der monatlichen Aufstellung dem Arbeitgeber vorgelegt. Der weigert sich nun zu zahlen, weil es sich nach seiner Argumentation um eine Dienstreise gehandelt habe und ausserdem ich nicht mit meinem eigenen Fahrzeug gefahren waere (was ich aber fuer irrelevant halte, weil die Entfernungspauschale genau das ist: ein pro-Kilometer-Betrag, der pro Kilometer Entfernung und unbeachtlich der tatsaechlich entstandenen Fahrtkosten gezahlt wird).

Es ist im Haus ausserdem ueblich, das ArbeitnehmerInnen Fahrgemeinschaften bilden - und beide die Kilometer abrechnen; egal, wer gefahren ist. Das ist im Haus bekannt und wird so auch seit Jahr(zehnt)en geduldet. Da Betriebsratsmitglieder weder besser noch schlechter gestellt werden duerfen, halte ich meine Forderung fuer um so legitimer.

Long story short: wer hat Recht? Gerne mit Quelle, Urteil etc.

Danke sagt das

JePilein