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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anfahrt zum Seminar - Entfernungspauschale?

J
JePilein
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich (und ein paar Andere ...) waren unlaengst in Garmisch und haben dort an einem WAF-Seminar teilgenommen. Die Fahrt dorthin erfolgte mit einem Firmen-PKW eines anderen BR-Mitgliedes. Zum Seminar fuhr der Kollege, zurueck ich.

In meinem Arbeitsvertrag gibt es folgenden Passus:

"Die vom Arbeitgeber erstatteten Kosten fuer Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstaette richten sich nach den jeweils gueltigen Bestimmungen."

Ich uebersetze das mit "Entfernungspauschale".

Entsprechend habe ich die An- und Abreise jeweils mit der monatlichen Aufstellung dem Arbeitgeber vorgelegt. Der weigert sich nun zu zahlen, weil es sich nach seiner Argumentation um eine Dienstreise gehandelt habe und ausserdem ich nicht mit meinem eigenen Fahrzeug gefahren waere (was ich aber fuer irrelevant halte, weil die Entfernungspauschale genau das ist: ein pro-Kilometer-Betrag, der pro Kilometer Entfernung und unbeachtlich der tatsaechlich entstandenen Fahrtkosten gezahlt wird).

Es ist im Haus ausserdem ueblich, das ArbeitnehmerInnen Fahrgemeinschaften bilden - und beide die Kilometer abrechnen; egal, wer gefahren ist. Das ist im Haus bekannt und wird so auch seit Jahr(zehnt)en geduldet. Da Betriebsratsmitglieder weder besser noch schlechter gestellt werden duerfen, halte ich meine Forderung fuer um so legitimer.

Long story short: wer hat Recht? Gerne mit Quelle, Urteil etc.

Danke sagt das

JePilein

1.80607

Community-Antworten (7)

K
kassenwart

23.01.2012 um 20:01 Uhr

Der AG hat Recht und es könnte für dich übel ausgehen. Denn Du hattest KEINE Fahrtkosten, also Versuch der Erschleichung von Reisekosten.

Es besteht kein Anrecht auf Gleichbehandlung im Unrecht.

Die Folge kann sein, dass der AG vielleicht nun auch auf zu Unrecht beantragte und gezahlte Reisekosten anderer stöß und handelt. Das würde Di dann bestimmt keine Freunde einbringen.

J
JePilein

23.01.2012 um 20:09 Uhr

Danke - aber das hilft mir nicht wirklich, weil ich ja eben K E I N E Reisekosten geltend gemacht habe (dazu hat mich der AG im Gegenteil aufgefordert).

Mir geht es eher darum, ob ein mehrtaegiges Seminar eine Dienstreise ist oder nicht. Dazu habe ich nichts belastbares finden koennen.

K
kassenwart

23.01.2012 um 20:15 Uhr

JePilein

... weil ich ja eben K E I N E Reisekosten geltend gemacht

Entsprechend habe ich die An- und Abreise jeweils mit der monatlichen Aufstellung dem Arbeitgeber vorgelegt.

Also hast Du doch geltend gemacht!!

Klar ist Seminarbesuch Dienstreise, doch das ändert am Ganzen nicht!

L
Lernender

23.01.2012 um 20:57 Uhr

Du arbeitest wohl im Außendienst? Deine Spesen wirst du sicher einfordern können denn darum geht es dir so wie ich es verstehe.

K
kassenwart

23.01.2012 um 21:01 Uhr

Lernender

Spesen also ggf. Tagegelder sofern es welche gibt JA aber keine Fahrtkosten!

D
DrUmnadrochit

24.01.2012 um 00:48 Uhr

" 'Die vom Arbeitgeber erstatteten Kosten fuer Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstaette richten sich nach den jeweils gueltigen Bestimmungen.'

Ich uebersetze das mit 'Entfernungspauschale' ".

Ich übersetze das mit "darfst Du nicht frei übersetzen, musst Du in die jeweils gültigen Bestimmungen schauen!"

Was sind die jeweils gültigen Bestimmungen?

/iro on/ Habt Ihr einen BR? /iro off/

Falls Ihr einen BR habt, dann sollten die "jeweils gültigen Bestimmungen" in Gestalt einer BV bei diesem einzusehen sein. Der BR wird Euch hier gerne beraten. Erst wenn man diese eingesehen hat, kann man erahnen, welche Regelungen Anwendung finden.

Ein Ersatz von Aufwendungen die nicht entstanden sind könnte auch steuerrechtliche Probleme mit sich bringen...

G
gironimo

24.01.2012 um 09:42 Uhr

Also ich würde da auch nicht davon ausgehen, dass Pauschalen gezahlt werden.

Natürlich kennt man die von Dir zitierten Bestimmungen nicht - aber sie beziehen sich wahrscheinlich auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und nicht auf Dienstreisen. Außerdem könnte bei Euch im Betrieb eine Dienstreiseregelung bestehen, die zu beachten wäre.

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