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Anfahrt zum Seminar

H
hansp
Nov 2016 bearbeitet

Folgende frage Kollegen, wenn man zu einem Seminar fährt was am folge Tag früh morgens ist und die Anfahrt mit Übernachtung am Vortag ist, wie soll man sich verhalten wenn der Arbeitgeber jemanden vorschreibt 8 Std zu Arbeiten und die 3 stündige Anfahrt nach der Arbeitszeit machen soll (als Überstunden ),der Arbeitgeber besteht darauf um BR zu ärgern, erstens ist man ja dann über die gesetzlicher Arbeitszeit und zweitens steht ja auch einiges im Paragraphen 37 Betrvg Abs 2,3, und 6. Die Frage ist aber wie soll man das Umsetzen ?

1.83008

Community-Antworten (8)

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ridgeback

29.05.2010 um 11:17 Uhr

hansp, von wann bis wann ist Deine tägliche Arbeitszeit? Wann beginnt das Seminar?

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hansp

29.05.2010 um 13:30 Uhr

Von 8.00 bis 16.00 Uhr + 3 Std Anfahrt und Seminarbeginn 8.30 Uhr -17.00 Uhr

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ridgeback

29.05.2010 um 13:41 Uhr

hansp, der AG handelt korrekt.

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DonJohnson

29.05.2010 um 15:47 Uhr

ridgeback Es sei denn, es gibt eine BV die Dienstreisen anders regelt ;-)

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ridgeback

29.05.2010 um 15:50 Uhr

DonJohnson, dann wäre aber die Frage nicht so gestellt. ;-)

D
DonJohnson

29.05.2010 um 16:23 Uhr

ridgeback Und da bist du dir echt sicher?

H
hansp

29.05.2010 um 16:35 Uhr

Es gibt keine BV.

R
ridgeback

29.05.2010 um 16:53 Uhr

hansp, dann sei zufrieden, dass die Übernachtung durch den AG bezahlt wird. Es gibt ein Urteil des BAG, wo die Anfahrt am frühen Morgen dem BRM zugemutet wird.

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