Folgende frage Kollegen, wenn man zu einem Seminar fährt was am folge Tag früh morgens ist und die Anfahrt mit Übernachtung am Vortag ist, wie soll man sich verhalten wenn der Arbeitgeber jemanden vorschreibt 8 Std zu Arbeiten und die 3 stündige Anfahrt nach der Arbeitszeit machen soll (als Überstunden ),der Arbeitgeber besteht darauf um BR zu ärgern, erstens ist man ja dann über die gesetzlicher Arbeitszeit und zweitens steht ja auch einiges im Paragraphen 37 Betrvg Abs 2,3, und 6. Die Frage ist aber wie soll man das Umsetzen ?