Anfahrt zum Seminar
hallo zusammen
als mitglied des wahlvorstandes möchte ich ein seminar besuchen. 3 weitere kollege nnehmen auch teil. diese 3 wollen mit einem pkw zu diesem seminar fahren und ich mit der bahn. Da ich mit diesem pkw nicht mitfahren möchte ( pkw mit notsitz und persöhnliche gründe ) habe ich ein reisantrag für die fahrt mit der bahn gestellt. dieser wurde abgelehnt mit der begründung das ich die fahrgemeinschaft nutzen könne.
musss ich das?
kann ich die teilnahme an dem seminar verweigern wenn ich die bahn nicht nehmen darf?
grüße
Community-Antworten (52)
29.01.2014 um 11:28 Uhr
Die Frage iss jetzt nicht dein ernst oder? Aus welchem Grund sollte der AG für ein und das selbe Reiseziel das doppelte an Reisekosten zahlen. Aus diesem Grund wirst Du auch kaum das Seminar verweigern können, da selbst der Anbieter dies nicht als Absage gelten lassen würde und dem AG das Semi trotz allem in Rechnung stellen würde.
29.01.2014 um 11:32 Uhr
die frage warum 4 geschult werden sollte mann vll nicht stellen. gibt es bei euch eine reiseordnung? oder vll schon einen betriebsrat?
ich denke, keiner kann einen zwingen zu irgendwem ins Auto zu steigen. allerdings könnte es schwierig werden dies durchzusetzen
29.01.2014 um 11:38 Uhr
"pkw mit notsitz" in Abhängigkeit vom Reiseziel bzw. der Entfernung wär für mich auch Grund, nicht mitzufahren. Wie weit entfernt findet das Seminar statt?
"3 weitere kollege nnehmen auch teil. " Aus wievielen Personen besteht der WV insgesamt?
"musss ich das?" Wie sind denn Reisetätigkeiten allgemein bei euch im Betrieb geregelt? Gibt es Reiserichtlinien, ne BV oder dergleichen?
"kann ich die teilnahme an dem seminar verweigern wenn ich die bahn nicht nehmen darf?" Ob und auf welches Seminar du gehst, entscheidest du selbst und der WV beschließt darüber. Zwingen, an genau DEM Seminar teilzunehmen, kann dich keiner. Die Frage ist allerdings, ob eine Stornierung noch möglich ist und falls ja, welche Kosten dabei entstehen und wer die trägt.
btw: viele Seminaranbieter bieten ein ermäßigtes Bahnticket an, mit dem man für wenig Geld (z.B. 99 Euro) von Flensburg nach Berchtesgaden und zurück fahren kann.
29.01.2014 um 12:00 Uhr
"kann ich die teilnahme an dem seminar verweigern wenn ich die bahn nicht nehmen darf?" Willst Du nun qualifizierte WV-arbeit leisten oder nicht?
Ich habe vor Ewigkeiten einmal etwas zu dem Thema gelesen. Ist wohl tatsächlich eine Frage der Zumutbarkeit und Abwägung. Notsitz wäre wohl eher unzumutbar.
Aber aus meiner Sicht: Es stimmt, eventuelle betriebliche Regelungen sind anzuwenden. Ich würde auch mal kontakt zum alten BR aufnehmen und fragen, wie die Handhabung im Betrieb ist. Bitte ihn um Unterstützung.
29.01.2014 um 12:15 Uhr
Ich sage mal, man hat nicht nur Rechte, sondern man hat auch Pflichten wenn man so ein Amt annimmt. Man könnte hier sogar die Pflicht aus dem § 37,6 BetrVG ableiten, denn die Schulung könnte rein theoretisch auch der BR beschliessen. Deshalb widerspreche ich auch mal pillepalleTR. Den Anspruch auf Schulungen der besteht gegenüber dem Gremium und nicht dem einzelnem Mitglied gegenüber. Nicht dieses darf wählen ich gehe da oder dort hin. Erst wenn alles Beschlossen und in Tüten ist wird es zu individuellen Sache. Von daher sollte man als Mitglied wenn man wirklich mehr als null Ahnung von dem Thema hat sich vorher überlegen ob man ein Pflichtseminar so einfach verweigert, da hier evtl. im Streitfall eine Amtspflichtverletzung vorliegen könnte. Ist zwar sehr weit her geholt, aber halt nicht unmöglich. Muss hier jetzt auch nicht weiter vertieft werden, sonst kommt man von Höksche auf Stökche
29.01.2014 um 18:01 Uhr
Sorry, Snooker, aber ich stehe nach wie vor zu der Aussage. "Zwingen, an genau DEM Seminar teilzunehmen, kann dich keiner. " Falls es nicht bemerkt wurde: ich habe in meiner Aussage das Wort "DEM" hervorgehoben. Ich habe nicht in Abrede gestellt, DASS ein Seminar besucht werden sollte - sofern die Notwendigkeit besteht.
Eine Möglichkeit sich dem Zwang(!) des Mehrheitsbeschlusses der WV-Kollegen zu entziehen, an einem bestimmten(!) Seminar teilzunehmen, dass beispielsweise meiner privaten Freizeitplanung entgegenläuft, wäre die Niederlegung des WV-Mandats. Ich persönlich würde ungern in einem Team ehrenamtlich mitarbeiten wollen, dass zwar die Wahlen zu einer Arbeitnehmervertretung vorbereitet, aber de facto die Interessen des einzelnen Arbeitnehmers (nämlich meine) nicht ansatzweise berücksichtigt.
Hier mit Amtspflichtsverletzung und so'n Zeug zu kommen, halte ich für überzogen, denn in der ursprünglichen Frage ging es ja nicht um die Verweigerungshaltung überhaupt ein Seminar zu besuchen, sondern eher um die Frage "Wie komm ich dorthin?"
Die vom Fragesteller (zusätzlich zum Notsitz) genannten "persönlichen Gründe" könnten ja auch darin liegen, dass ihm zufälligerweiser (weil stolz rumposaunt) der Punktestand des Fahrers in Flensburg bekannt ist oder im Betrieb die Tatsache bekannt ist, dass der Kollege gerne mal "zügig" und ausschließlich auf der Überholspur unterwegs ist ...oder oder oder Willst du wirklich jemanden zwingen, zu diesem Fahrer in den Wagen zu steigen?
"denn die Schulung könnte rein theoretisch auch der BR beschliessen." Kannst du da bitte die Quelle nennen?
29.01.2014 um 18:42 Uhr
@pillepalleTR
unter anderem hier http://www.gew-mv.de/seminar/wahlvorstandsschulung-seminar-nach-ss-37-abs-6-betrvg-grundlagenseminar-fuer-betriebsraete-0
bei allem andern kann ich nur sagen sollte die betreffende Person sich überlegen ob sie wirklich für ein Ehrenamt geschaffen ist. Bei den Gründen nicht mit einem PKW mit zu fahren könnte ich dir nu auch einige andere sagen. Würde aber dazu führen das wir spekulieren würden bis zum geht nicht mehr. Fakt ist erstmal sie war erst mit dem Semi so wie der Beschluss gefasst einverstanden einverstanden. Kommt von ihr keine einleuchtende Begründung, kann ich nur empfehlen sich ein anderes Ehrenamt zu suchen, oder sie soll die fahrt auf eigene Kosten machen. Denn auch wegen der Kosten soll ein Gremium sich bei solchen Sachen Gedanken machen.
29.01.2014 um 19:44 Uhr
Dem Link kann ich aber nirgends einnehmen, dass WV-Schulungen auch vom BR beschlossen werden können. Wo genau steht das?
Ja, du hast Recht: wir verlieren uns in Spekulationen.
Vllt. ist tiggerbb ja auch gewillt, die eine oder andere Frage, die ihm gestellt wurde, zu beantworten.
29.01.2014 um 19:48 Uhr
Dies ergibt sich aber daraus das dort das Wahlvorstandsseminar nach §37, Abs 6 stattfindet. Ein Wahlvorstand beschliest dieses in der Regel nicht nach dem 37iger oder bin ich da jetzt fehlgeleitet?
29.01.2014 um 20:37 Uhr
hmmm, nu echt zoff? auch hier liegst du denke ich nicht richtig - nciht der BR beschließt ein Seminar für den WV sondern ausschließlich der WV... kannste mir bitte mitteilen, wo du das gelesen oder gelernt haben willst?
29.01.2014 um 20:47 Uhr
ebend, das isses ja. Normalerweise trägt der AG die Kosten nach § 20 Abs 3 BetrVG nu schau Dir den Link an und was er suggerieren kann http://www.gew-mv.de/seminar/wahlvorstandsschulung-seminar-nach-ss-37-abs-6-betrvg-grundlagenseminar-fuer-betriebsraete-0
29.01.2014 um 20:55 Uhr
später...
29.01.2014 um 21:37 Uhr
hmmm, eben telefonat mit Frauchen - ok, ich lass mich auf deine Gedanken ein... was genau suggeriert das? und was genau meinst du? dass das die Legitimation für den BR ist, eine solche Schulung beschließen zu müssen?
Das erklär mir bitte genauer...
29.01.2014 um 21:41 Uhr
Nicht müssen, aber kann. Selbst wenn man dann auf die Seite geht müsste man davon ausgehen.
29.01.2014 um 22:11 Uhr
nö, das sehe ich durchaus anders ;-)
29.01.2014 um 22:12 Uhr
Erkläre bitte der Herr
29.01.2014 um 22:18 Uhr
Was sagt Dir denn das wenn Du dort auf die Seite gehst?
*Grundlagenseminar für Betriebsräte
Wahlvorstandsschulung (Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG)
Dieses Seminar vermittelt erforderliche Kenntnisse zum Verfahren der Neuwahl eines Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz. *
29.01.2014 um 22:20 Uhr
na, ist doch klar, der BR kann keine Entscheidungen für den WV fällen oder Seminare beschließen, da der WV ein eigenständiges, völlig autakes Gremium ist was nur eines gemeinsam hat mit dem Betriebsrat: beides sind betriebsverfassungsrechtliche Organe... und das war es dann auch mit der gemeinsamkeit ;-)
29.01.2014 um 22:23 Uhr
Aber wie und warum kann ein Anbieter dann so etwas Anbieten. Die Seite und das Angebot sind doch eindeutig.
29.01.2014 um 22:24 Uhr
Rainer, alter weggefährte, ein Dozent von mir (den ich öfters hatte) sagte mal, manchmal ist weniger reden mehr - man muß niht immer nur um Recht zu behalten reden... sondern sollte des öfteren mal überlegen keine weit hergeholten argumente zu bringen nur um etwas zu einer sache zu sagen... Ich versuche das zu beherzigen - und leider muß ich feststellen, dass du es im moment nicht machst. Dieses Thema ist schon lange durch - wo wollen wir als nächstes hin ;-)
29.01.2014 um 22:26 Uhr
29.01.2014 um 22:33 Uhr
was sollen mir diese links zeigen? etwa gefestigte Rechtsprechung? nciht dass du denkst ich wäre anderer Meinung, aber warum schreibst du: "Ihr seid helden"? nur weil es ein paar publizieren, muß es ja noch nicht immer so sein, oder der gültigen Rechtssprechung entsprechen ;-)
Ok, in dem Fall schon, aber wie gesagt, nicht zwangsläufig ;-)
29.01.2014 um 22:33 Uhr
Mal angenommen ein Wahlvorstand und ein nicht so heller BR fassen den Beschluss Wahlvorstandsschulung für 4 Mitglieder des Wahlvorstandes nach § 37, Abs 6 BetrVG. Sie sind auf der Schulung und dann stellt sich raus das der Beschluss nicht rechtens ist. Wer bezahlt dann die Schulung, und wer den entstandenen Schaden den der AG dadurch erlitten hat. Denke ganz so einfach isses dann doch nicht wenn man nicht immer das wissen oder Nichtwissen eines anderen berücksichtigt. Fragt sich doch ob wir nicht zu wenig wissen. Boeh da fängt mein Kiefer wieder an zu tuckern.
29.01.2014 um 22:38 Uhr
dann schmeiß mehr mittel ein ;-) hey, dein szenario hat mit der eingangsfrage aber so gar nichts zu tun... konzentrieren wir uns bitte mit der frage und fangen nciht an neue szenarien zu formulieren frei nach dem motto: hätte wäre wenn... das ist frundsätzlich nicht zielführend...
29.01.2014 um 22:40 Uhr
hab ich schon gesagt, dass ich seit einem jahr nen hund habe ;-)
29.01.2014 um 22:43 Uhr
Snooker, wer soll denn den Schaden haben und bezahlen? Wohl weder der BR noch der WV...
29.01.2014 um 22:48 Uhr
Wenns mit Antibiotika nicht weg geht wird der Zahn Freitag gezogen. Hund haben wir auch. Nur ist er bei den Ellis ein Stockwerk tiefer. Nun, ich bin so von dem eigentlichem abgedriftet welt pillepalleTR wissen wollte wo ich das her habe. Zum eigentlichem Thema. Ich finde es ganz und gar nicht ok wenn drei mit dem Auto und eine mit dem Zug zum Semi fahren will. Ich würde da als AG auch sagen ich gugge hier auch auf die Kosten und kann auch sonst nicht verstehen warum hier getrennt gefahren werden soll. Eine Begründung warum wieso weshalb wurde ja bisher noch nicht genannt und so gehe ich mal vom reinem Lustfaktor als wie von einer Notwendigkeit aus.
29.01.2014 um 22:51 Uhr
Globus, Snooker und Nubbel wollen auf Seminar. Nubbel fährt bekanntermaßen wie eine Organspenderin Auto. Snooker fürchtet um sein Leben, hat grundsätzlich Angst und weigert sich mit Nubbel zu fahren. Globus ist's egal.
Und jetzt? Muss ich jeden Fahrer akzeptieren? Muss der AG nicht eine Ausweichmöglichkeit schaffen?
29.01.2014 um 22:55 Uhr
@Kölner ja ne die Frage stelle ich ja auch gerade Ich stelle als AG im nach hinein fest das da vier Leute gar nicht hätten fahren dürfen weil der Beschluss nach 37,6 vom BR und nicht nach 20,3 BetrVG vom Wahlvorstand getroffen wurde. Die Leute sind unterwegs---Leihwagen Semigebühren ---4 mal Leiharbeiter weil ich die 4 Personen ersetzen musste.
Wenn solche Angebote im Netz hier verbreitet werden , dann brauchen wir uns doch nicht wundern wenn manchmal für uns ältere dumme Frage auftauchen. Und nur das wollte ich mal ein wenig näher dar legen.
29.01.2014 um 22:58 Uhr
tja, die sache ist die der unzumutlichkeit... so ist zu mindest mein rechtsverständnis - aber mal ehrlich, in dieser konstellation geht gar nciht ;-)
Ach ja, die Unzumutbarkeit muß letztendlich jedes WV durchsetzen wollen... nach beschluss des ganzen WV
29.01.2014 um 23:03 Uhr
wie gesagt, das mit der Fahrerei mag gehen wenn man gründe anbringt. Dies ist aber hier bei der Eingangsfrage nicht passiert.. Und nu troll ich mich zur besseren Hälfte.
29.01.2014 um 23:06 Uhr
hey, hör endlich bitte mit dem 20,3 auf, sonst fange ich an rumzuspinnen und bringe den 40,1 für br schulungen an....
30.01.2014 um 05:45 Uhr
uuuiiii das ist ja abgedrifftet
der beschluss wurde durch den wahlvorstand gefasst und ist auch sauber.
in das auto des kollegen muss ich nicht einsteigen und kann mit dem zug fahren. die kosten dafür muss der arbeitgeber übernehmen.
so zumindest sieht es ein anwalt und sieht sogar das hier eine behinderung der wahlvorstandsarbeit vorliegt.
das werden wir dann nach dem seminar in einer wahlvorstandssitzung bereden.
30.01.2014 um 09:32 Uhr
snooker, globus, wenn man sich eure kommunikation ansieht, weiss man das ihr Helden seid.
was denkst du snooker? wieviel liegt einem seminaranbieter daran, sein geld zu bekommen? du weisst, dass ein fehlerhafter beschluss ihm das erschweren kann. darum stellen sie rechtssichere vordrucke ein, damit dies nicht schief läuft.
tiggerbb, schön das ihr jetzt ne vernünftige antwort habt. ich bin fest davon überzeugt, dass niemand in irgendein auto steigen muss!
kölner, ich fahre eher bahn. und das viel, gerne, oft und günstig. die koffer können andere gerne mitnehmen;)
30.01.2014 um 09:52 Uhr
Und dennoch bleibt es Fragwürdig da @tigerbb auch jetzt nicht aufklären will warum sie nicht mit im Auto fahren will. Hier wäre es ja auch denkbar das sie selber das Fahrzeug steuert oder ebend einer der 4 Personen die gesittet fährt. Gibt es Gründe handfeste Gründe die dagegen sprechen...kein Thema. Dann aber formuliere ich auch oben die Frage so. Ohne Gründe jedenfalls würde ich mich als AG auch nicht von einem Rechtsanwalt einschüchtern lassen und es drauf ankommen lassen. Hier würde es mir dann nicht mehr nur um die Kosten gehen sondern ums Prenzip.
DJ mein Freund und Kupferstecher, wonach richtet sich denn die Kostentragungspflicht bei dem was Wahlvorstände betrifft. Steht bei mir im 20,3 was anderes drin. Appropos drin... Nubbel stell dich mal nicht so zimperlich an. Was meinst Du was man auf so einer Rückbank alles schickes machen kann. ;-)
30.01.2014 um 10:05 Uhr
Und dennoch bleibt es Fragwürdig da @tigerbb auch jetzt nicht aufklären will warum sie nicht mit im Auto fahren will.
ich denke nicht, dass er/sie/es das muss. seelenstriptease ist halt nicht jedermanns sache.
30.01.2014 um 23:05 Uhr
Klar Nubbel, mit Seeelenstriptease kennst du dich aus. Wenn du eifersüchtig Nichtsahnende mit der Bahn und den Kindern im Gepäck auf die Insel oder ins Allgäu fährst;)
30.01.2014 um 23:27 Uhr
Was hat dir kölner denn erzählt dazu, eifersüchtige inselhopperin...
01.02.2014 um 10:47 Uhr
Der erzählt doch nichts. Da war der Kontakt in den Norden und in den Süden stets ergiebiger;)
01.02.2014 um 11:47 Uhr
Du meinst HB und RV
01.02.2014 um 17:02 Uhr
Ich meine anlehnungsbedürftige, verzweifelte Frauen, die nicht wissen in welchem Hotel ihr Freund gerade mit wem verweilt, und dringend Zuspruch brauchten:)
02.02.2014 um 22:45 Uhr
Mit den Mails könnte man Bücher füllen
02.02.2014 um 23:13 Uhr
Einfach veröffentlichen. Kölner hat da bestimmt nichts dagegen.
03.02.2014 um 12:34 Uhr
Es ist doch eigentlich ganz einfach, wenn man das Problem ordentlich aufdröselt:
Der Arbeitgeber hat die ERFOREDRLICHEN Kosten der Wahl zu tragen. Schulungen "Wahlvortand" dürften in der Regel erforderlich sein (das stellt der Arbeitgeber hier ja auch nicht in Frage), ebenso die Fahrtkosten dorthin (was der Arbeitgeber hier auch nicht grundsätzlich in Frage stellt).
Es geht also nur noch rein um die HÖHE der erforderlichen Fahrtkosten. Dabei darf der Arbeitgeber grundsätzlich auf das günstigste (geeignete) Verkehrsmittel verweisen. Ein PKW für vier Personen werden hier vom Arbeitgeber als ausreichend angesehen (und ist auch nicht per se von vornherein unanständig). Wenn die WV-Mitglieder höhere Fahrtkosten als ERFOREDRLICHEN ansehen, dann werden diese darlegen müssen, warum sie erforderlich sind, wobei sie dabei auch einen gewissen Beurteilungsspielraum haben.
Die Erforderlichkeit einer separaten Fahrt kann sich z.B. auch aus der Größe des Fahrzeuges (Fiat 500, E-Klasse Kombi. Sharan, VW-Bus ...), dem Verkehrsverhalten des designierten Fahrers, der Reiseplanung, dem Alter und Erhaltungszusatnd der Fahrzeuges usw. ergeben, ebenso auch aus der Tatsache dass z.B. Frau B., nicht mit Herrn N. aus K. gemeinsam auf der Rücksitzbank sitzen möchte, da dieser stark übergewichtig ist und ein unausgewogenes Verhältnis zur Körperhygiene hat.
Der AN der Reisekostenerstattung begehrt, wird das letztendlich darzulegen haben, dass die Kosten erforderlich waren, bzw. er für erforderlich halten durfte.
03.02.2014 um 12:45 Uhr
pjööööng hatte soeben sein coming out. du warst, bist und bleibst primitiv. so über menschen zu sprechen die vom tiger gefressen wurden... echt daneben
03.02.2014 um 14:48 Uhr
Einfach veröffentlichen. Kölner hat da bestimmt nichts dagegen. Antwort 43 Erstellt am 02.02.2014 um 22:13 Uhr von Inselinski 227415
Und was ist mit den Mädels? Das wäre für die ein oder andere echt peinlich:(
03.02.2014 um 15:15 Uhr
Du solltest es tun. Pjööng kennt also auch den Kölner. Klasse auch. vielleicht ist mal ein wenig Offenheit angesagt, Insulander, Nubbel und konsorten
03.02.2014 um 15:31 Uhr
na, dass muss aber lange her sein... wo er doch 30kg abgenommen hat;)
03.02.2014 um 19:33 Uhr
und wenn er damals schon toll aussah, jetzt ist er zum niederknien:)
04.02.2014 um 23:12 Uhr
kölner, wie machst du das nur? kannst du zu diesem thema nicht mal nen seminar geben? :))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))))) wäre bestimmt jeden cent wert!
05.02.2014 um 18:58 Uhr
Du könntest ihm auch nach 100 Seminaren nicht das Wasser reichen.
06.02.2014 um 11:51 Uhr
liebelein, das solltest du lieber erst genießen bevor du ablehnst.
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