Erstellt am 03.01.2012 um 10:42 Uhr von galaxy
@powergirl
darauf, dass sich an deinem AV in Bezug auf die "unbefristung" nichts ändert. Du schließt ja keinen neuen AV ab, du änderst nur deinen "Arbeitsanteil" von Vollzeit auf Teilzeit. Und dann würde ich noch darauf achten, ob die "Stundenanzahl" der täglich zu leistenden Arbeitszeit dem entspricht, was du möchtest bzw. so ist wie du es möchtest oder ob dein AG andere Vorstellungen hat. Teilzeit kann ja auch bedeuten, ausgehend von einer beispielhaften 40 Std. Woche, dass du auf 20 Std. verkürzt ABER trotzdem so arbeiten willst, dass du in 1 Woche 40 Std. arbeitest und die nächste Woche dann frei hast.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 03.01.2012 um 10:44 Uhr von Booster
Hauptnachteil für Dich - weniger Geld am Ende des Monats. Aber das wirst Du ja bedacht haben.
Gemäß dem TzBfG (Teilzeit-und Befristungsgesetz) hast Du die Möglichkeit Deine Arbeitszeit zu reduzieren. Dort sind auch die Regeln angegeben, die beachtet werden müssen (Frist Antragsstellung, Inhalt des Antrags etc.).
Allerdings gibt keinen rechtlichen Anspruch auf eine Rückkehr in Vollzeit. Wenn Du also nach ein paar Monaten merkst, dass Du z.B. mit dem Geld nicht hinkommst, dann ist der AG nicht verpflichtet Dir Deinen alten Vollzeitposten wieder zu geben.
Das ist meiner Meinung nach der größte Nachteil.
Erstellt am 03.01.2012 um 11:06 Uhr von rkoch
> Wenn ich den AG frage, wird er mir "seine" Vorteile nennen
Das ein AG seine "Vorteile" herauskehrt wäre ja ganz was neues :-) Meistens jammern die AG eher herum das Teilzeit sich nicht mit seinen Vorstellungen von Arbeitsablauf vereinbaren läßt, insofern sehen die meisten AG Teilzeit nur als Nachteil an.....
> meine möglichen Nachteile nennen.
Nun die einzigen "Nachteile" sind die offensichtlichen:
weniger Brutto-Lohn, damit weniger Sozialabgaben, damit weniger Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld. (dafür der Vorteil geringerer Steuern (Progression!), also effektiv mehr Netto als die Reduzierung des Brutto vermuten ließe)
Bei Verteilung der AZ auf weniger AT als bisher: weniger Urlaubstage (kein "echter" Nachteil, da am Ende genausoviele Wochen Urlaub wie vorher entstehen), allerdings steht Dir ggf. dann auch nur noch für diese wenigeren Tage zusätzliches Urlaubsgeld (so es das bei Euch gibt) zu, was aber auch kein Problem ist, da die Tage in dem Fall ja als "ganze" Tage bewertet werden, also auch als Vollzeit-Tag bezahlt werden müssen.
Ebenso hast Du in dem Fall weniger Feiertage (Feiertage die ohnehin auf freie Tage wegen TZ fallen sind einfach so frei, da gibt es keinen Ausgleich) und natürlich auch nur Entgeltfortzahlung für die Arbeitstage die auf Feiertage fallen. Aber auch das ist kein "Nachteil" sondern liegt in der Natur der Sache.
ggf. höherer Arbeitsdruck, nicht unbedingt wegen des "Arbeitsaufkommens", aber u.U. wegen der eingeschränkten Zusammenarbeit mit den Vollzeit-Kollegen. Im übrigen: Ich frage mich wie Du bislang Vollzeitbeschäftigt warst wenn Dein persönliches Arbeitsaufkommen auch in Teilzeit erledigt werden kann ;-) Insofern: Hoffentlich verschätzt Du dich da nicht.
keine Mehrarbeitszuschläge (erst wenn so viele Stunden geleistet werden das mehr als Vollzeit dabei rauskommt), so weit man das als "Nachteil" bezeichnen kann.
eingeschränkte Möglichkeit der Rückkehr zur Vollzeit
die oft üblichen halben freien Tage am 24.12./31.12. gelten u.U. nicht, wenn diese ohnehin wegen TZ frei sind (d.h. wenn an diesen Tagen nur von z.B. 08:00 bis 12:00 gearbeitet wird und Du auch ohnehin nur so lange arbeitest, dann ist das so, Dein Tag verkürzt sich dann nicht auch um die Hälfte, also z.B. auf 08:00 bis 10:00). u.U. verlangt Dein AG dann sogar das Du an diesen Tagen ganze Tage Urlaub nehmen musst um frei zu haben (denn das wäre ja für Dich ein ganzer Tag) während alle anderen nur 1/2 Tage Urlaub nehmen müssen... Allerdings "übersehen" das viele AG und rechnen auch für TZ-Kräfte nur 1/2 Tage Urlaub ab.
Falls Du das mit "Nachteilen" meinst.....
Erstellt am 03.01.2012 um 11:10 Uhr von Kölner
@rkoch
Hast Du eigentlich einen Sack voll Textbausteine, die Dich zu solch ausführlichen Antworten bringen?
BTW:
Die galoppierende Arbeitsverdichtung ist m.E. der gravierendste Nachteil eines TzBfG-Jobs
Erstellt am 03.01.2012 um 11:31 Uhr von rkoch
Jow.. Betriebsratswissen digital.... und GIYF... In vielen Fällen copy´n´paste....
Ne, im Ernst... natürlich kopiere ich nicht nur ab, nur wenn ich die Quelle auch angebe.
Erstellt am 03.01.2012 um 11:38 Uhr von Kölner
@rkoch
Neben der Tatsache, dass ich schon einmal spasseshalber vermutet habe, dass Du bei der WAF zur besonderen Pflege des Forums angestellt wurdest (*grins*), wollte ich ganz persönlich mitteilen, dass ich das sehr schätze, was Du an Ausführlichkeit hier preisgibst.
Ich kann aber auch meine Neugier nicht verbergen, die gerne einmal wissen können will, wer hinter der Ausführlichkeit steckt und wie er das mit seinem Alltag vereinbart.
;-)
Erstellt am 05.01.2012 um 09:19 Uhr von NoPain
Es kommt vielleicht auch darauf an wie Du mit Deinem AG auskommst und welche Argumente Du hast. Es wäre vielleicht nicht schlecht auch daran zu denken, dass man eben, gerade wenn der AG das nicht will, auch daran denkt, zuersteinmal die TZ zu befristen. Hier ergäben sich unzählige Möglichkeiten der Einteilung. Du schreibst das Du mehr Freizeit möchtest. Dann wäre es vielleicht auch nicht schlecht ein eigenes TZK zu erstellen. Ein Beispiel von vielen bei einem solchen persönlichen Konto:
Du könntest z.B. 100 Tage Vollzeit arbeiten, dann, entsprechend Deinen TZ Stundenvorstellungen, 30, 40 oder 50 Tage frei nehmen - über das TZK. Der Vorteil wäre, Du würdest den Nachteil von @rkoch aus dem Weg gehen und nicht weniger Urlaub bekommen, da Du "Überstunden" abbauen würdest ;) Oder Du teilst Dir die Arbeitszeiten / Stunden so ein, dass Du neun Monate (Vollzeit)arbeiten gehst und drei Monate frei hast ;)
Natürlich alles erst einmal nur befristet, dann hast Du auch die Möglichkeit Dir das erst einmal ein oder zwei Jahre anzusehen ob Du auch mit dem weniger an Geld hinkommst ;)