Erstellt am 08.08.2012 um 12:54 Uhr von BRMetall
Einfach gem Teilzeit und Befristungsgesetz beantragen. Aber der AG muss nur unbefristeter Teilzeit zustimmen. Bedeutet Rueckkehr zur Vollzeit kann problematisch sein.
Erstellt am 08.08.2012 um 15:44 Uhr von gironimo
Erstellt am 08.08.2012 um 16:10 Uhr von rkoch
> Ist es eine Änderungskündigung oder nur ein Zusatz um Arbeitsvertrag?
Eine Änderungskündigung gibt es nur, wenn der AG einen AN zu etwas zwingen möchte, was dieser nicht freiwillig tut. Insofern kann es keine solche sein. Theoretisch geht es natürlich auch anders herum (AN gibt dem AG eine Änderungskündigung), aber praktisch nimmt der AG nie das Änderungsangebot an und läßt den AN ziehen ;-)
Auf keinen Fall einen komplett neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Es geht hier NUR um den Zusatz, dass sich die Arbeitszeit reduziert und die daraus entstehenden Details.
Erstellt am 08.08.2012 um 16:17 Uhr von poiuz
Das ist noch viel einfacher.
AN: Ich möchte ab in mindestens drei Monaten von Heute nur noch soundsoviel arbeiten. Und zwar in der und der Verteilung.
Option1: AG stimmt zu. Und damit ist die Sache erledigt, es muß insbesondere NICHTS weiter unterschrieben werden.
Option2: AG "Na das versteh ich gut, ich würd auch gern weniger arbeiten, aber dieunddie Verteilung würd mir besser passen, was hältst du davon lieber AN?" -> Man einigt sich und alles ist schön.
Option3: AG reagiert nicht. -> Teilzeit gilt in dem Umfang und der Verteilung als vereinbart wie AN wollte. Falls AG das ignoriert muß AN vors ArbG ziehen und gewinnen.
Option4: AG behauptet das ginge so nicht, er hätte da wichtige Gründe.. -> 4a Man einigt sich oder 4b AN zieht vors Gericht und das einigt die beiden.