Erstellt am 27.12.2011 um 19:48 Uhr von Kölner
@Erdenbürger
Parkplätze: § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG - da kann man richtig aktiv werden als BR.
Kaffeeautomat: Leidlich und eher schwierig § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG
Erstellt am 27.12.2011 um 19:58 Uhr von Erdenbürger
Aktiv, hört sich schön an, doch verstanden habe ich den § 87 nicht ganz.
Also Du meinst Kaffee für die MA, kann die GF machen wie sie will? Und Aktiv einwirken können wir bei den Parkplätzen, aber wie? ;-)
Erstellt am 27.12.2011 um 20:14 Uhr von Kölner
@Erdenbürger
Es gibt genug BRs, die sich mit der Parkplatzproblematik rumschlagen. Die einschlägigen Kommentierungen sind da auch eindeutig.
Empfehlenswert ist: Einen RA einzuschalten zur Wahrung der MBRs mit Unterlassungsanspruch, die geplanten Maßnahmen (Parkplätze nur für Leitende) umzusetzen. Dann auch den AG auffordern eine BV zu verhandeln.
Hinsichtlich Kaffee: Der AG nimmt einen Teil seiner Zuschüsse weg. Ob oder ob nicht (er Geld in den Kaffee investiert) ist sein Ding. Die Ausgestaltung löst das MBR aus.
Erstellt am 27.12.2011 um 20:19 Uhr von Erdenbürger
Habe im Fitting Handkommentar 25. Auflage etwas zu den Parkplätzen gefunden, sehr brauchbar! Danke.
Erstellt am 28.12.2011 um 08:11 Uhr von Paddy
Ich weiß jetzt nicht wass der Fitting dazu sagt. Ich weiß nur vom letzten BR-Lehrgang (mündlich überliefert) dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist ein Parkraum zu stellen.
Sagt der Fitting etwas anderes ?
Erstellt am 28.12.2011 um 09:44 Uhr von Kölner
@Paddy
...aber wenn er einen stellt (und in diesem Fall gestellt hat), dann kann er ihn nicht einfach umwidmen oder einseitig einem bestimmten Belegschaftsteil zusprechen.
Erstellt am 28.12.2011 um 10:32 Uhr von gironimo
Bei der Mitbestimmung bei Parkplätzen habe ich hier meine Bedenken, da der AG die Plätze ja vollständig streicht (und nur für Fußkranke § 5'er zur Verfügung stellt).
Beim Kaffee sehe ich da eher die Mitbestimmung, wenn der AG noch andere Zuschüsse z.B. zum Mittagessen zahlt. Da könnte man über die Verteilung der Zuschüsse und somit auch über den Kaffeepreis verhandeln. Zu hinterfragen wäre, ob tatsächlich der Zuschuß gekürzt wurde oder die Kosten gestiegen sind.
Erstellt am 28.12.2011 um 10:38 Uhr von Kölner
@gironimo
Och, da könnte ich Dir einen Sack an Beispielen nennen, die dem BR bei Parkplätzen ein massives MBR einräumen...
Erstellt am 28.12.2011 um 13:13 Uhr von Laffo
@Erdenbürger
in Sachen Kaffee & soz. Versorgungseinrichtungen(Kantine,Getränke- Essenautomaten etc.) könntet ihr z.B. einen "Kantinenausschuß" beauftragen-> also MB!wenn beim Kaffee jetzt Mehreinnahmen sind, könnten diese z.B. Milch o. MineralH2O sponsern...
in Sachen Parkplatz-> MB, z.B. regelbar mittels BA
Erstellt am 28.12.2011 um 13:27 Uhr von Lernender
Ich will auch solche Probleme.
@Laffo
ich steh auf dem Schlauch, was meinst du mit BA
Erstellt am 28.12.2011 um 19:49 Uhr von Erdenbürger
Unter BA verstehe ich Betriebsausschuss ;-) und wieder möchte ich mich bei Euch für die vielen hilfreichen Tipps bedanken. Ich hoffe, dass ich bald auch mal jemanden hier weiterhelfen kann.
Leute es macht echt Spass, hier sein Horizont zu erweitern.
L. G. Aus HH