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alle BR Informationen auch für Ersatzmitglieder?

S
schwejk
Jan 2018 bearbeitet

Sind grundsätzlich alle BR - Informationen auch den Ersatzmitgliedern zugänglich zu machen, oder beschränkt sich diese Informationspflicht nur auf den jeweiligen Vertretungsfall?

Wir sind uns im BR nicht ganz einig darüber ob wir grundsätzlich auch allen Ersatzmitgliedern das Outlook Postfach und damit allen Informationen zugänglich machen oder nicht.

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Community-Antworten (1)

P
pfeilenbogen

22.08.2010 um 19:04 Uhr

schwejk

Das Ersatzmitglied hat kein aktives Mandat so lang es nicht nachrückt. Daher darf es auch keine Infos erhalten welche unter den Datenschutz / Geheimhaltung fallen. Also keinen Zugriff auf das Postfach usw.

Als Kollege/ AN kann ich mit ihm über alles reden wie mit jedem AN auch. Also kann diesem alles mitteilen, was ich auch den Kollegen/AN mitteile/ mitteilen darf.

Wenn es z.B. wegen Krankheite/ Urlaub nachrückt, rückt es für die gesamte Zeit des Krankheite/ Urlaub des BRM nach, nicht nur für die Sitzung, somit ist es in dieser Zeit ein "BRM" und hat daher in dieser Zeit alle Rechte und Pflichten eines BRM.

LAG Düsseldorf - Kündigungsschutz eines Ersatzmitglieds nach § 15 I 1 KSchG bei Erholungsurlaub des ordentlichen Betriebsratsmitglieds LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2010 - 16 Sa 59/10, BeckRS 2010, 70501

12 Regeln für die zeitweilige Stellvertretung von Betriebsratsmitgliedern http://www.aib-web.de/aib/Ausgabe-10-06/Zusatzinfos/Ersatzmitglieder.pdf?PHPSESSID=9d5054588fdb65e6fc9d1ea5d27e309d&PHPSESSID=b87566eee05427d9af46dfaa19084793

Einzelne Gründe der Verhinderung im BR-Mandat http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/betriebsrat/verhinderung-und-ladung-des-ersatzmitglieds/einzelne-gruende.php

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