Hallo,
bei eine Schullung wurde mir gesagt dass wenn ein BR-Mitglied auf Dienstreise ist, der BR keinen Ersatzmitgl laden darf, denn nur wenn eine Dienstreise für den BR unternommen wird, zB Schullung, darf ein Mitgl nachgeladen werden. Insbesondere gilt der Satz: Betriebsratsarbeit geht vor Arbeit im betrieb" was sonst ausgehebelt werden wurde. Nun lädt unser BR-Vorsitz grunsätzlich einen nach wenn ein BR-Mitgl auf Reise ist. Da nach Neuwahlen 2 Listen gibt Verhältnis 4 zu 5 meine ich wenn aus den 5 mal wieder ein auf Reise ist darf der Vorsitz keinen aus deren Liste nachladen. Es bleibt dann beim 4:4 Verhältnis. Oder liege ich da falsch?