Erstellt am 11.05.2007 um 12:53 Uhr von Sternburg
Kann es sein, dass Du den Anwalt falsch verstanden hast?
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es für nachrückende Ersatzmitglieder diesen Hinderungsgrund 'Arbeit' überhaupt geben soll. Warum auch? Ein Ersatzmitglied nimmt im Vertretungsfall sämtliche Rechte und Pflichten eines ordentlichen BR-Mitglieds war, also auch die Freistellung von der Arbeit, wenn BR-Arbeit zu erledigen ist.
Erstellt am 11.05.2007 um 13:27 Uhr von baccus
@vivi
Scheidet ein »ordentliches« Mitglied des Betriebsrats (oder der JAV) aus oder ist es zeitweilig »verhindert«, so rückt ein Ersatzmitglied des Betriebsrats (oder der JAV) ganz oder zeitweilig nach (§ 25 Abs. 1 BetrVG). Der Verhinderungsfall ist dem Betriebsratsvorsitzenden unverzüglich mitzuteilen (vgl. § 29 Abs. 2 BetrVG).
Ein Verhinderungsfall ist nur gegeben, wenn die Teilnahme an der Betriebsratssitzung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist.
Beispiele:
Abwesenheit wegen Urlaub, Krankheit, Kur, Teilnahme an einem Seminar, Mutterschaftsurlaub, Elternzeit, Wehr- und Zivildienst.
Betriebsbedingte Gründe können einen Verhinderungsfall grundsätzlich nicht begründen. Ausnahme: die Teilnahme an der Betriebsratssitzung wäre unter Berücksichtigung der Interessen des Betroffenen wie auch des Arbeitgebers unzumutbar.
Beispiel:
Das »ordentliche« Mitglied des Betriebsrats befindet sich auf einem Montageeinsatz im Ausland.
Erstellt am 11.05.2007 um 13:55 Uhr von archilles
hallo vivi,
ich kann mir das nur erklären wenn dieser anwalt fachanwalt für z.b. eherecht oder im verkehrsrecht tätig ist.
das ersatzmitglied muss frühzeitig (drei tage min.) geladen werden. bei der einladung nimmst du dann nicht den nächsten aus der liste wenn ihr bei der wahl des BR ein geschlecht in der minderheit berücksichtigen musstet. hier ist dann bei der einladung darauf zu achten, das die repräsentation der geschlechter gewährleistet ist.
es kann doch nicht sein, daß nur weil alle Ersatzler arbeiten, z.b. eine wochenfrist nicht eingehalten werden kann...
lieben Gruß,
archilles
Erstellt am 11.05.2007 um 15:18 Uhr von werner k.
"baccus" hat eigentlich alles gesagt und sogar richtig.
Nur: Wo kein Kläger ist.......
Deshalb: Wenn keine Riesenentscheidungen getroffen werden (und meist es es doch Routinekram) , bei denen eine Anfechtung zu befürchten ist, was solls!! Ladet dann trotzdem Ersatzmitglieder ein.
Erstellt am 11.05.2007 um 17:46 Uhr von mokkabohne
@werner k.: Das Problem dabei ist aber, dass die Kläger erst später auf die Bühne treten und dann ist das Kind im Brunnen abgesoffen.
Erstellt am 11.05.2007 um 18:00 Uhr von werner k.
richtig, aber:
wie du weisst, würde keiner gegen 90& der Entscheidungen irgend was haben, weil es Routine ist.
Und bei kritischen Sachen muss man halt acht geben.
Erstellt am 11.05.2007 um 18:10 Uhr von Mona-Lisa
@werner k.,
"Deshalb: Wenn keine Riesenentscheidungen getroffen werden (und meist es es doch Routinekram) , bei denen eine Anfechtung zu befürchten ist, was solls!! Ladet dann trotzdem Ersatzmitglieder ein."
du biegst das BetrVG auch gerne dahin, wo's dir gerade passt, oder? :-))
Erstellt am 11.05.2007 um 18:26 Uhr von werner k.
oh mann, wenn du alles 100% nimmst, ist eine vernünftige BR-Arbeit kaum möglich.
Kompromisse (oder hinbiegen), wenn keiner geschädigt wird, na und?
Erstellt am 11.05.2007 um 18:42 Uhr von Lotte
werner k.,
aber welchen Nutzen hat Deine Vorgehensweise denn? Doch nur den, den BRM zu zeigen: Iss ja gar nicht so schlimm, wenn ich an einer Sitzung nicht teilnehme.
Manchmal ist es gut: Wenn Ergänzungen nicht auf TO genommen werden können oder wenn gar keine Beschlüsse gefasst werden können, weil keine Beschlussfähigkeit besteht.
Es übt die verbliebenen BRM darin, konsquent zu sein (auch gegenüber dem AG)und zeigt den Weggebliebenen, dass sie Schaden anrichten können mit ihrem Verhalten. Habe von einer befreundeten PRV letzt gehört, dass sie die Sitzung trotz mangelnder Beschlussfähigkeit durchgezogen hat und bei jedem Beschluss festgestellt hat, dass der PR keinen fassen kann, da x und x und x und x nicht zur Sitzung erschienen sind.
Das ist seitdem nicht mehr vorgekommen. ;-)
Erstellt am 15.05.2007 um 11:13 Uhr von achilles
@ werner
ich bin ja sonst kein pedant, aber hier gebe ich lotte mal wieder 100 punkte. nur wenn man selber konsequent die spielregeln befolgt kann man der gegenseite eine verletzung derselben auch vorwerfen. und recht zu schöpfen bleibt nun mal den richtern vorbehalten!
und bitteschön, wo sind hier die grenzen? für den ein oder anderen hört die noch nicht mal vor brasilien auf... also wie so oft gilt hier das prinzip!