Wenn ein ordentliches BRM durch Arbeit verhindert ist, darf ich kein Ersatzmitglied nachladen, da nur Urlaub oder Krank oder Dienstreise etc. als Verhinderungsgründe in Betracht kommen. Das ist soweit klar. Jetzt hat mir ein Anwalt gesagt, wenn ein Ersatzmitglied wegen Arbeit verhindert ist, muss ich der Liste nach das nächste Ersatzmitglied einladen. Ich weis, dass das Argument "Ich kann wegen Arbeit nicht kommen." nicht zählen darf und der AG sich dann kümmern muss. Aber könnt ihr mir trotzdem sagen warum da solche Unterschiede gemacht werden?