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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gesundheitsbonus vom Arbeitgeber - Chronisch kranke Kollegen benachteiligt?

T
tonie
Nov 2016 bearbeitet

Unser Arbeitgeber gewährt einen Gesundheitsbonus von 4%, wenn der Arbeitnehmer im Zeitraum von einem halben Jahr nicht krankgeschrieben ist. Das bedeutet, dass man auf den Bruttolohn eines halben Jahres 4% Bonus erhält. Dieser wird entweder im Januar od. Juli eines Jahres ausgezahlt (also immer nach Ablauf des Halbjahres). Ist man länger als 5 Tage im Halbjahr krankgeschrieben, bekommt man keinerlei Bonus ausgezahlt. Die Auszahlung staffelt sich nach Krankheitstagen, dh. 0 Tage krank = 4%, 1 Tag krank = 3,5%, 2 Tage krank = 3%, etc.

Nun fühlt sich eine Kollegin, die Asthma Bronchiale hat, hier generell benachteiligt, da sie aufgrund einer höheren Infektanfälligkeit per se eher krankheitsgefährdet und ihr dieser Bonus des öfteren "durch die Lappen" geht.

Ist es für Sie möglich, diesen Gesundheitsbonus oder einen Teil davon einzufordern oder hat sie hier einfach "Pech gehabt"?

6.38906

Community-Antworten (6)

K
Kölner

15.12.2011 um 14:40 Uhr

@tonie Der Bonus an sich ist ja bestimmt mitbestimmt worden, also gibte es auch ne BV, nicht wahr?

Ansonsten: Der AG zahlt eine GESUNDHEITSprämie und zieht kein Gehalt ab wegen KRANKHEITStagen o.ä.

G
gironimo

15.12.2011 um 16:31 Uhr

Na - ich hoffe doch, es gibt überhaupt einen BR, der seine Mitbestimmung geltend gemacht hat !!

D
DocPille

15.12.2011 um 17:44 Uhr

Gesundheitsbonus??

ist das letzte was man sich antuen sollte, da schleppen sich die MA mit laufender Nase in dei Firma , nur um an die 4% zu kommen.

P
Peanuts

15.12.2011 um 18:36 Uhr

LAG München 11.8.2009 AZ: 8 Sa 131/09

K
Kölner

15.12.2011 um 19:25 Uhr

@peanuts Man muss halt nur ein wenig besser aufpassen als AG. Auch war in dem Fall der AV betroffen - hier soll(te) eine BV her...

K
kunzundhinz

16.12.2011 um 17:06 Uhr

..Asthma Bronchiale

Hier wäre zu prüfen ob hier nicht eine mittelbare Dieskriminierung, also Versteoß gegen § 1 AGG vorliegt.

Wenn der AN diese gesundheitliche Beeinträchtigung in einem Verfahren zur Anerkennung einer Schwerbehinderung eingebracht hat, hätte er noch bessere Chancen, ggf. sollte er sofort einen Antrag beim VA stellen.

Was ist unter dem Begriff „Behinderung gem. AGG § 7 i.V.m. § 1“ zu verstehen? http://www.behinderungundarbeit.de/de/html/news/details/2964/Was-ist-unter-dem-Begriff-E280%9EBehinderung-gem.-AGG-C2A7-7-i.V.m.-C2A7-1E280%9C-zu-verstehen%3F/

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