Hallo Kollegen,

ich hab mal eine Frage zur Entgeltfortzahlung:

Ist ein ArbN an einem WE zu Rufbereitschaft lt. Dienstplan geplant und er wird vom Hausarzt als nicht arbeitsfähig bescheinigt, werden diesem MA trotzdem die Zuschläge für RD- passivzeiten gezahlt? EntgFortzG §4 (1) sricht von regelmäßiger Arbeitszeit zustehendes Arbeitsentgelt. Kann mir da Jemand weiterhelfen?

Danke