Erstellt am 12.12.2011 um 13:52 Uhr von peanuts
"Haben wir bei der Auswahl des Sachegeschenks ein Mitbestimmungsrecht?"
Nein
Erstellt am 12.12.2011 um 14:35 Uhr von birwein
Hallo Peanuts,
das gleiche denk ich auch, der AG hat uns aber gefragt, was wir dazu sagen. Ich hab draufhin auch nichts im BetrVG gefunden. lediglich bei den Verteilungsgrundsätzen wären wir dabei.
Erstellt am 12.12.2011 um 15:26 Uhr von peanuts
Wenn er noch mal fragt, macht Ihr halt Vorschläge; der Wert darf 40 Euronen inkl. Steuer nicht überschreiten, sonst schreit das Finanzamt ...
Erstellt am 12.12.2011 um 15:34 Uhr von kunzundhinz
40,- € ist nicht zwingend!
Geschenke an Arbeitnehmer für 95 Euro trotz 40-Euro-Grenze abgabenfrei? Aber ja!
http://www.bwr-media.de/themen/lohn-gehalt/lohnsteuer/05795_geschenke-an-arbeitnehmer-fuer-95-euro-trotz-40-euro-grenze-abgabenfrei-aber-ja!.php
Erstellt am 12.12.2011 um 15:42 Uhr von peanuts
Der AG will aber pro AN nur EIN Geschenk machen ...
Erstellt am 12.12.2011 um 21:25 Uhr von Kölner
@peanuts
Vermutlich macht er deswegen die Sachgeschenke. Die kann man so herrlich verschleiern.
Alternative: Er versteuert auch alle Geschenke.
@birwein
Interessant (für den BR) wäre es, wenn die Sachgeschenke irgendeinen Bezug zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hätten... ;-)
Erstellt am 13.12.2011 um 15:50 Uhr von birwein
Hallo Kölner,
kein Bezug zum Verhalten der MA oder Ordnung im Betrieb. Wriklich nur ein Sachgeschenk. Bei der letzten Gewinnausschüttung hatte jeder MA den gleichen Betrag aufs Konto erhalten. Der ist bei vielen kaum aufgefallen udn schnell vergessen worden. Darum ein Sachgeschenk. AG will den auch pauschal versteuern, soll den MA kein NAchteil draus folgen.
Erstellt am 13.12.2011 um 18:50 Uhr von Kölner
@birwein
Übertrieben gesagt:
Sogar ein Kugelschreiber mit Namenszug kann den BR für einen AN im Sinne von § 87 Abs. Nr. 1 BetrVG ins Rennen schicken.
Anders herum:
Warum macht sich der BR einen Kopf, wenn alles im Lot ist?