Angleichung an Tarif - Mitbestimmung des BR?
Brauche Hlife, AG nicht tarif gebunden,hat nur 2 Gesetze,seins und seins 12 Jahre keine Lohnplus. Ich BRV, können wir den AG mit §87 Abs.1 10 und einem BR Beschluss zur angleichung an Tarif vergattern?
Was machen .bin für jeden Vorschlag dankbar.
Danke für Eure Antworten !! dann wissen wir wo wir dran sind.Wir hatten im Vorfeld schon einige in die IGM gebracht und wir sind in 6 wochen von 4 auf 26 IGMer
DANKE
Community-Antworten (6)
28.04.2010 um 07:36 Uhr
Nein, das geht nicht. Siehe dazu §77 Abs 3 BetrVG
28.04.2010 um 10:44 Uhr
@Hasenretter, auch bei uns ist der AG nicht im Arbeitgeberverband und wir haben keine Tarif, habe mit der GF eine Regelungsabrede abgeschlossen im Bezug auf Lohnerhöhung und Prämienzahlung. Die Gewerkschaften sehen das nicht gerne, aber bevor die Mitarbeiter garnichts bekommen, lieber so.
@Kölner, Sorry, habe natürlich nich allein, sondern mit dem Gremium das beschlossen.
28.04.2010 um 10:53 Uhr
@lolli Toll aber, dass sich der AG aber sowas von gar nciht an diese Regelungsabrede halten muss...
28.04.2010 um 10:55 Uhr
@Hasenretter
Im übrigen ist dein Einleitungssatz Unsinn, insbesondere was den Teil nach dem zweiten Komma angeht.
12 Jahre keine Lohnplus.
Das hat mit "seinem" Gesetz gar nichts zu tun, sondern ist nach BGB absolut korrekt!
In Deutschland gilt Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht, also kann der AG mit den AN vereinbaren was er will, solange das nicht gegen Recht verstößt. Und es gibt nun mal kein Gesetz, das Lohnanpassungen irgendwelcher Art zwingend vorschreibt. Natürlich kann der AG entsprechendes im Vertrag mit den AN vereinbaren, aber er wäre doch doof wenn er das täte, andererseits sind AN selbst schuld wenn sie solche Verträge unterschreiben. Zugegeben, wenn man als AN so was verlangt verzichtet der AG dankend und schickt einen nach Hause. Und die Vertragsfreiheit ist es auch, die dem BR verbietet, in diese Verträge einzugreifen. Das ist Gewerkschaften vorbehalten (im TVG). Der BR kann "nur" das was Einzelvertraglich oder Tariflich festgelegt ist in Details ausgestalten, er kann nichts neues schaffen, und auch nur dann, wenn ein kollektiver Zusammenhang besteht. Bei Einzelfällen ist er i.d.R. raus. z.B. Der BR kann keinen Leistungslohn einführen (lassen). Ist aber Leistungslohn einzelvertraglich vereinbart, dann darf der BR nach §87 Abs.1 10 über die ART und WEISE des Leistungslohns mitbestimmen. Nach §87 Abs.1 11 darf er dann über die VERTEILUNG (nicht die Höhe!) des Leistungslohns mitbestimmen. Mehr aber auch nicht.
Also: Tip: Ihr (die AN) schreibt Euch jetzt ALLE (oder sagen wir mal mindestens 60%) bei der für Euch zuständigen Gewerkschaft ein, dann geht die mit dem AG in Verhandlung über einen Haustarifvertrag, und wenn dieser nicht mitzieht, dann organisiert sie einen Streik, an dem ihr auch alle teilnehmt (zumindest die, die Gewerkschafter sind). Am Ende bekommt ihr einen Haustarifvertrag (wenn ihr lange genug durchhaltet), der Lohnerhöhungen vorsieht. Und sobald der ausgelaufen ist geht ihr wieder in Verhandlungen, Streik, usw.
DAS IST KEIN SCHERZ! Sehr wahrscheinlich kriegt ihr das nicht gebacken, weil alle lieber kuschen, aber das ist DER EINZIGE IM DEUTSCHEN RECHT VORGESEHENE WEG!
NB: Es muss natürlich kein Haustarif sein, eventuell geht der AG freiwillig in die Flächentarifbindung, aber zwingen kann man ihn nur zu einem Haustarifvertrag.
28.04.2010 um 10:56 Uhr
@lolli Du hast alleine (!) mit dem AG ein solche irreguläre Regelung abgesprochen? Klasse.
28.04.2010 um 10:58 Uhr
@DJ
Aber anscheinend hält er sich freiwillig daran - insofern ist es irrellevant, das der BR das gar nicht darf und auch kein AN den Anspruch einklagen kann. Ein Problem wird es nur wenn der AG plötzlich keinen Bock mehr hat. Anscheinend gehts der Firma trotz Krise noch recht gut, sonst hätte der AG mit Sicherheit den Stöpsel gezogen.
@Hasenretter
Bevor Du auf dumme Gedanken kommst: So eine Regelungsabrede ist NICHT ERZWINGBAR, wenn Euer AG so etwas nicht will, dann will er das nicht, und aus.
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