@Hasenretter
Im übrigen ist dein Einleitungssatz Unsinn, insbesondere was den Teil nach dem zweiten Komma angeht.
> 12 Jahre keine Lohnplus.
Das hat mit "seinem" Gesetz gar nichts zu tun, sondern ist nach BGB absolut korrekt!
In Deutschland gilt Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht, also kann der AG mit den AN vereinbaren was er will, solange das nicht gegen Recht verstößt. Und es gibt nun mal kein Gesetz, das Lohnanpassungen irgendwelcher Art zwingend vorschreibt. Natürlich kann der AG entsprechendes im Vertrag mit den AN vereinbaren, aber er wäre doch doof wenn er das täte, andererseits sind AN selbst schuld wenn sie solche Verträge unterschreiben. Zugegeben, wenn man als AN so was verlangt verzichtet der AG dankend und schickt einen nach Hause.
Und die Vertragsfreiheit ist es auch, die dem BR verbietet, in diese Verträge einzugreifen. Das ist Gewerkschaften vorbehalten (im TVG).
Der BR kann "nur" das was Einzelvertraglich oder Tariflich festgelegt ist in Details ausgestalten, er kann nichts neues schaffen, und auch nur dann, wenn ein kollektiver Zusammenhang besteht. Bei Einzelfällen ist er i.d.R. raus. z.B. Der BR kann keinen Leistungslohn einführen (lassen). Ist aber Leistungslohn einzelvertraglich vereinbart, dann darf der BR nach §87 Abs.1 10 über die ART und WEISE des Leistungslohns mitbestimmen. Nach §87 Abs.1 11 darf er dann über die VERTEILUNG (nicht die Höhe!) des Leistungslohns mitbestimmen. Mehr aber auch nicht.
Also: Tip:
Ihr (die AN) schreibt Euch jetzt ALLE (oder sagen wir mal mindestens 60%) bei der für Euch zuständigen Gewerkschaft ein, dann geht die mit dem AG in Verhandlung über einen Haustarifvertrag, und wenn dieser nicht mitzieht, dann organisiert sie einen Streik, an dem ihr auch alle teilnehmt (zumindest die, die Gewerkschafter sind). Am Ende bekommt ihr einen Haustarifvertrag (wenn ihr lange genug durchhaltet), der Lohnerhöhungen vorsieht. Und sobald der ausgelaufen ist geht ihr wieder in Verhandlungen, Streik, usw.
DAS IST KEIN SCHERZ! Sehr wahrscheinlich kriegt ihr das nicht gebacken, weil alle lieber kuschen, aber das ist DER EINZIGE IM DEUTSCHEN RECHT VORGESEHENE WEG!
NB: Es muss natürlich kein Haustarif sein, eventuell geht der AG freiwillig in die Flächentarifbindung, aber zwingen kann man ihn nur zu einem Haustarifvertrag.