MItbestimmung BR bei freiwilliger Zulage?
Situation: neuer Arbeitgeber hat einem Bewerber einen Entwurf seines Arbeitsvertrags zugesendet. Über die Höhe des Gehaltes herrscht Einigung beider Parteiern. Nun hat der BR zwar der Einstellung und der tarfilichen Eingruppierung zugestimmt, nicht jedoch der freiwilligen Zulagen, die dem BR zu hoch ist. Kann der BR nun die Einstimmung verweigern, bzw. hat er bei der freiwilligen Zulage ein Mitbestimmungsrecht?
Community-Antworten (5)
10.05.2006 um 12:07 Uhr
M. E. ist die freiwillige Zulage nicht mitbestimmungspflichtig und unterliegt dem Individualrecht.
10.05.2006 um 12:07 Uhr
Meines Erachtens hat der Betriebsrat kein MBR bei den freiwilligen Zulagen.
Ich denke, der Betriebsrat sollte vorrangig prüfen, ob die Eingruppierung stimmt. Wieso kommt der Betriebsrat zu der Auffassung, das die Zulage zu hoch ist ?
Der AG ist ja durch die tarifliche Eingruppierung relativ gebunden und muß ja einen Spielraum haben, Mitarbeiter für sein Unternehmen gewinnen zu können, ohne das der Betriebsrat ihm da einen Strich durch die Rechnung macht.
Möglicherweise ist der Bewerber nur bereit, beim AG anzufangen, wenn dieser ihm ein gewisses Gehalt bietet. Daher muß der AG eben über das Tarifliche das mit Zulagen ausgleichen.
Ich denke, der AG hat plausible Gründe. Er wird kein Geld freiwillig verschenken wollen und auch den BR nicht ärgern wollen. Ihm geht es darum, einen geeigneten Bewerber gewinnen zu wollen, den er eben nur bekommt, wenn er ihm den verhandelten Lohn bezahlt.
Teilweise ist es ja auch so, das der Bewerber seinen Lohn in der Vergangenheit vielleicht ohne tarifliche Grundlage erhalten hat und sich finanziell nun nicht schlechter stellen will, der neue AG nun den Lohn tariflich abbilden muß und dann halt noch entsprechende Zulagen drauf legt.
Ich kann das Ansinnen des Betriebsrats schon verstehen, versetze Dich allerdings mal in die Lage des Bewerbers. Du hast ein Vorstellungsgespräch und der Personalchef sagt zu Dir, sorry, soviel kann ich ihnen nicht zahlen, das bekomm ich beim Betriebsrat nicht durch.
Du weißt vermutlich ja auch selber, das man Lohngerechtigkeit nicht immer erreichen kann. Es können 10 Leute die gleiche Eingruppierung haben, es bringen aber nicht alle die gleiche Leistung. Daher finde ich es ganz legitim, das der AG auch ohne BR die Möglichkeit die haben sollte, Unterschiedliche Leistungen der Mitarbeiter autark durch Zulagen zu differenzieren.
10.05.2006 um 14:37 Uhr
Hallo Rolli,
ich weiß auch nicht, warum der Betriebsrat meint, es ist zuviel. Jedenfalls bin ich die betroffene selbst und kann alles nachvollziehen, was Du oben geschrieben habe. Heute Abend habe ich einen Termin mit dem AG. Mal schauen, was die nun machen wollen.
10.05.2006 um 16:46 Uhr
Ich hoffe für Dich, das Du mit Deinem neuen AG bezüglich der Zulage zu einem befriedigenden Ergebniss kommst.
Ob der Betriebsrat anschließend meint tätig werden zu müssen, weil der AG sich über die Ablehnung der Zulage hinweggesetzt hat, würde ich mit Gelassenheit entgegen sehen.
10.05.2006 um 23:53 Uhr
Der Br kann nicht die Einstellung verhindern. (Will er vermutlich auch nicht.) Der Br kann aber eine Bv verlangen über ÜTZ(übertarifliche Zulagen) Hierbei gibt es kein MBR über die Höhe der Gesamtzulagen(entscheidet der Ag alleine) aber der BR kann mitbestemmen bei den Verteilungsgrundsätzen. Z.b was muß ich tun um die Zulage in Höhe von xy zu bekommen? Übrigens sind das Fragen der betr. Lohngestaltung gem. § 87(1)10? BetrVg.Habe kein BetrVg zur Hand deshalb das ?
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