Situation: neuer Arbeitgeber hat einem Bewerber einen Entwurf seines Arbeitsvertrags zugesendet. Über die Höhe des Gehaltes herrscht Einigung beider Parteiern. Nun hat der BR zwar der Einstellung und der tarfilichen Eingruppierung zugestimmt, nicht jedoch der freiwilligen Zulagen, die dem BR zu hoch ist. Kann der BR nun die Einstimmung verweigern, bzw. hat er bei der freiwilligen Zulage ein Mitbestimmungsrecht?